Sonderpädagogische Grundversorgung

 

Die Schule am Sultmer setzt sich mit der sonderpädagogischen Grundversorgung zum Ziel, allen Schülern ihres Einzugsbereichs ein gemeinsames Lernen zu ermöglichen, und zwar durch

 

- eine präventive Förderung, um Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen entgegenzuwirken

- eine integrative Förderung von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich der Lernhilfe, Erziehungshilfe und Sprachbehinderung.

 

Im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung stehen der Schule zusätzlich zwei Förderschullehrerstunden pro Woche und Klasse zu. Insgesamt werden 2/3 der Förderschullehrerstunden im ersten und zweiten Jahrgang sowie 1/3 der Stunden in den 3. und 4. Klassen verwendet. Die Förderung wird in Form einer Förderdiagnostik durchgeführt, die sowohl Diagnostik, präventive Förderung sowie Förderung gemäß individueller Förderpläne umfasst.

 

In den SGV-Stunden fördert die Förderschullehrkraft je nach situativem Bedarf in Doppelbesetzung, im Klassenunterricht und in Einzel- und Kleingruppenarbeit. 

 

Die diagnostische Arbeit bildet die Grundlage sowohl für die präventive als auch für die integrative Förderung. Diagnostik stellt eine gemeinsame Aufgabe von Grund- und Förderschullehrkraft dar. Sie umfasst die individuelle Entwicklung im Bereich des Lernens und des Leistungsverhaltens, der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie der Sprache und des Sprechens. Schon während des Besuchs des Schulkindergartens und der sich anschließenden Schuleingangsphase soll eine frühzeitige Diagnostik durchgeführt werden, die neben schulischen Lernbereichen wie Mengenerfassung, Sprache, Sprechen auch Wahrnehmung, Konzentration, schlussfolgerndes Denken, phonologisches Bewusstsein und Motorik überprüft. Dafür sollten vorrangig die ersten 1 - 2 Wochen der Schuleingangszeit in Form von Team - Beobachtungen genutzt werden. Die Förderschullehrkraft und die Grundschullehrkraft erstellen mit Hilfe von Beobachtungsbögen für jeden Erstklässler eine Schuleingangsdiagnose.

 

Für einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Lerngruppen werden Förderpläne erstellt. Diese sollen nicht nur die Schwächen der Kinder aufzeigen, sondern auch ihre Stärken erfassen, um über bestehende Stärken Mängel effektiver ausgleichen zu können. Diagnostik und Förderung werden prozesshaft bis zum 4. Schuljahr fortgesetzt.

 

Die Förderung wird schwerpunktmäßig durch Binnendifferenzierung in Doppelbesetzung gesehen. Freiarbeitsphasen und Wochenplanarbeit sind besonders gut geeignet, die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf integriert im Klassenverband zu unterrichten. Handlungsorientierte Lernangebote und reduzierte Arbeitsblätter sollten in gemeinsamer Absprache in den Schulalltag miteinbezogen werden.

 

Die Zusammensetzung der „SGV" - Gruppen bei äußerer Differenzierung wird nach einer Hospitationsphase in den entsprechenden Lerngruppen gemeinsam von der Förderschullehrkraft und Grundschullehrkraft festgelegt. Eine Durchlässigkeit und das kurzfristige Reagieren auf auftretende Entwicklungsverzögerungen oder Lernzuwächse sind unerlässlich. Ein regelmäßiges Austauschen über wichtige Informationen und die Ist - Lernstände sind notwendig. So sollten der Förderschullehrkraft Testergebnisse und Beobachtungsbögen etc. in Durchschrift oder zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Beratung und Information der Erziehungsberechtigten von Kindern, die in Kleingruppen - Fördermaßnahmen einbezogen werden, erfolgt kontinuierlich durch die unterrichtenden Lehrkräfte.

 

Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird von Förderschullehrkräften durchgeführt.

 

Grundschul- und Förderschullehrkraft tauschen sich regelmäßig nach dem Unterricht in Kurzform und einmal monatlich in Jahrgangsteams in Form einer Dienstbesprechung ausführlich über Lernfortschritte und Verhaltensänderungen einzelner Schüler aus. So kann im Klassenverband als auch im Förderunterricht auf individuelle Entwicklungen eingegangen werden.

 

Darüber hinaus sollen mindestens zweimal im Jahr Zusammenkünfte aller in der Schule am Förderkonzept beteiligten Lehrkräfte mit der Förderschullehrkraft stattfinden.

 

Hierbei sind:

- Förderschwerpunkte präventiver Arbeit zu bestätigen oder neu zu formulieren

- zieldifferente Unterrichtsangebote zu vereinbaren

- die Zusammensetzung der Lerngruppen festzulegen.

 

In Zusammenarbeit mit der Erich - Kästner - Schule werden nach Bedarf - zumindest jedoch zweimal im Jahr - Dienstbesprechungen angesetzt, um das der Schule gewährte sonderpädagogische Stundenkontingent zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Es sollen alle Grundschulen regelmäßig Erfahrungen austauschen. Die beteiligten Förderschullehrerinnen treffen sich einmal monatlich zum Austausch wichtiger Informationen und der Evaluierung des „SGV".