Elternvertretung

 

Mitwirkung heißt: Die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen.

Im Schulgesetz gibt es einen eigenen Abschnitt mit der Überschrift „Elternvertretung“. Das Wort Elternvertretung wird mit dem Satz erläutert

 

„Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“. Die Eltern haben – so steht es im Gesetz – auf viele "schulische Fragen“ Einfluss. (Quelle: http://www.elternrat-niedersachsen.info).

Wir sind also in der Verantwortung. Nur gemeinsam erreichen wir mehr für unsere Schule und für unsere Kinder. Als Eltern können wir in der Gesamtelternvertretung unseren Teil dazu beitragen.

 

Und so funktioniert es: Für jede Klasse werden zwei Elternvertreter gewählt, die die Interessen ihrer jeweiligen Klasse vertreten. Beide sind gleichzeitig Mitglieder in der Gesamtelternvertretung der Schule.

In dieser Runde werden wichtige Anliegen aller Klassen und der Schule besprochen. Wir suchen Lösungen für Probleme, diskutieren Forderungen und Umsetzungsmöglichkeiten. In diesem Gremium überlegen wir, wie wir auf schulpolitische Veränderungen und Herausforderungen reagieren können.

Als Eltern unterstützen wir unsere Schule, zusammen mit dem Lehrerkollegium, den Schülern und dem Förderkreis.