Schule am Sultmer

 

Ich gehöre dazu!

 

 

 

Offene Ganztagsschule

Heinrich-Schütz-Str.18

37154 Northeim

Tel. 05551-52019

www.sultmerschule.de

 

 

 

 

 

 

Schulprogramm

 

 

Stand: September 2016


Inhaltsverzeichnis

 

1.Vorwort

2. Leitbild

3. Lage der Schule

4. Geschichte

5. Statistik

              5.1 Schüler und Schülerinnen

              5.2 Kollegium und MitarbeiterInnen

6. Konzepte

              6.1 Verlässliche Grundschule

              6.2 Offene Ganztagsschule

                   6.2.1 Offenes Ganztagsschulkonzept von 2010

                   6.2.2 Offenes Ganztagsschulkonzept vom 01.08.2016

              6.3 Schulkindergarten

              6.4 Inklusive Schule

                   6.4.1 Gesetzesgrundlagen der Sonderpädagogischen Grundversorgung

                   6.4.2 Grundsätze der Inklusion an der Schule am Sultmer

                   6.4.3 Schwerpunktschule

                   6.4.4 Grundsätze der Sonderpädagogischen Grundversorgung

                   6.4.5 Umsetzung der Inklusion an der Schule am Sultmer

                   6.4.6 Diagnostik

                   6.4.7 Nachteilsausgleich

                   6.4.8 Förder- und Forderunterricht

                   6.4.9 Mögliche besondere Fördermaßnahmen

              6.5 Sprachförderung

                   6.5.1 Vorschulische Sprachförderung

                   6.5.2 Integrative Sprachförderung

                   6.5.3 Konzept der Sprachlernförderung (DAZ)

              6.6 Beratungskonzept

                   6.6.1 Beratung im Kontext des Bildungs- und                                                           Erziehungsauftrages der Grundschule

                   6.6.2 Grundsätze der Beratung

                   6.6.3 Beratungsfelder

                            6.6.3.1 Beratung vor der Einschulung

                            6.6.3.2 Beratung während der ersten Wochen nach der                                Einschulung

                            6.6.3.3 Lernschwierigkeiten

                            6.6.3.4 Verhaltensauffälligkeiten

                            6.6.3.5 Schullaufbahnberatung / Übergangsberatung

                            6.6.3.6 Entwicklung und Durchführung von                                            Förderkonzepten

                            6.6.3.7 Beratung zur Leistungsmessung und                                                   Beurteilung

                            6.6.3.8 Vorgehensweisen und Kooperationsformen bei                                schwierigen Beratungsanlässen

                            6.6.3.9 Ausbildungsbegleitung der Referendare und                            Referendarinnen

                            6.6.3.10 Beratung im Rahmen des Bildungs- und                                           Teilhabepaketes (BuT)

              6.7 Hausaufgabenkonzept

                   6.7.1 Sinn und Zweck von Hausaufgaben

                   6.7.2 Transparenz der Hausaufgabenpraxis

                   6.7.3 Organisation der Hausaufgabenbetreuung

              6.8 Gewaltprävention

              6.9 Gesundheitserziehung

              6.10. Medienkonzept

                   6.10.1 Pädagogisch- didaktisches Konzept

                   6.10.2 Integration von Multimedia im Unterricht

                   6.10.3 Einsatz der Medien

                   6.10.4 Technische Ausstattung

         6.11. Vertretung

         6.12 Fortbildung

7. Schulleben

         7.1 Schüler - Eltern – Schule

                   7.1.1 Schülermitbestimmung an der Schule am Sultmer

                   7.1.2 Schulvorstand

                   7.1.3 Schulelternrat

                   7.1.4 Vorstand des Schulelternrats

                   7.1.5 Gesamtkonferenz

                   7.1.6 Informationsveranstaltungen

                   7.1.7 Elternabende

                   7.1.8 Leseförderung

                   7.1.9 Klassenfeste und Feiern

                   7.1.10 Sportveranstaltungen

                   7.1.11 Fahrradturniere

         7.2 Förderverein

         7.3 Kindergarten - Schule

         7.4. Grundschule – Weiterführende Schulen

         7.5. Kirche - Schule

         7.6. Aktivitäten

                   7.6.1 Unterrichtsgänge/-fahrten

                   7.6.2 Tagesfahrten

                   7.6.3 Mehrtägige Fahrten

                   7.6.4 Schulorganisatorische Veranstaltungen

                   7.6.5 Klasseninterne Veranstaltungen

8. Evaluation

9. Verwaltung

10. Anhang
1.Vorwort

Viele Dinge sind in den letzten Jahren auf die Schulen in Niedersachsen eingeströmt, die auch die Arbeit an den Grundschulen nachhaltig verändert haben und werden: Einführung der Verlässlichen Grundschule, Schulstrukturreform, Eigenverantwortliche Schule, Eingangsstufe, Inklusion, Hochbegabtenförderung, Sonderpädagogische Grundversorgung, um nur einige zu nennen.

Auch im Hinblick auf mehr Autonomie der Schulen müssen wir unsere besondere Stellung innerhalb der Schullandschaft finden und herausarbeiten.

Dieses Programm soll die Qualität unserer schulischen Arbeit sichern und weiterentwickeln. Dabei muss gewährleistet sein, dass alle an dieser Schule Beteiligten, SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen, pädagogische Mitarbeiter und sonstige Mitarbeiter gemeinsame Ziele formulieren, die die Schule befähigen auch in Zukunft eine Stätte freudigen Lernens und Erziehens zu sein.

Sicherlich ist unser Programm noch erweiterbar, aber wir hoffen durch die Überprüfung unserer Zielsetzungen eine Verbesserung des Unterrichts und eine Anpassung an die sich verändernden Anforderungen der Gesellschaft zu gewährleisten.

 

2. Leitbild

Die pädagogische Arbeit wird geleitet von dem Grundsatz des gemeinsamen Lernens und Lebens in unserer Schule. Damit sich alle bei uns wohl fühlen, begegnen wir uns mit Achtung und Wertschätzung.

 

Unser Leitbild ist: „Ich gehöre dazu.“

 

Im Folgenden wird dieses näher erläutert.

Wir wollen:

-       im Schulkindergarten die Kinder auf das Schulleben vorbereiten, in dem Lernvoraussetzungen für die Bereiche Lesen, Schreiben, Rechnen in allen Wahrnehmungsbereichen gefördert, sowie feinmotorische und motorische Übungen durchgeführt werden.

-       jeden in seiner Individualität annehmen, unabhängig seiner Herkunft, seiner Möglichkeiten und Bedürfnisse am Schulleben aktiv mitzuwirken (Schulgesetz §2).

-       die Stärken stärken und die Schwächen schwächen, in dem ein jeder individuell unterrichtsbegleitend und -ergänzend gefördert und gefordert wird.

-       die Schüler in ihrer Entwicklung zur Eigenverantwortung und Selbstständigkeit unterstützen, in dem sie angeleitet werden Aufgaben, Dienste, etc. zu übernehmen.

-       die Schüler beim Aufbau des Selbstbewusstseins und Selbstvertrauens  unterstützen, in dem sie ihre eigene Meinung äußern, Empathie entwickeln und Methoden zur Selbst- und Fremdreflektion kennenlernen und anwenden.

-       dem Lernen mit allen Sinnen Raum geben, in dem handlungsorientierte, abwechslungsreiche und psychomotorische Angebote im Schulalltag integriert werden.

-       unsere Bildungs- und Erziehungskompetenz kontinuierlich erweitern, in dem schulinterne und -externe Fortbildungen zielgerichtet wahrgenommen werden.

-       Kinder, Eltern, Kooperationspartner und Freunde ermuntern, sich aktiv an der Gestaltung unserer Schule zu beteiligen und den dafür erforderlichen Rahmen schaffen, z.B. AG und ihre Präsentationen, Veranstaltungen und Feste.

 

3. Lage der Schule

 

Gebäude – Schulhof - Ausstattung

Der dreiteilige Schulkomplex ist an einen Hang gebaut und bietet auf drei Ebenen je einen Eingang.

Im Souterrain von Block A befinden sich die Eingangshalle, die Mensa, ein Medienraum für Sachunterricht, eine neu renovierte und sehr gut ausgestattete Schülerbücherei sowie ein gut ausgestatteter Werkraum, an den eine großzügige Küchenzeile grenzt.

Im Erdgeschoss liegen sowohl die Klassenräume für drei Klassen, denen ein Gruppenraum zur Verfügung steht, als auch ein Computerraum mit 20 Arbeitsplätzen und die Mädchentoiletten. Im 2. Stock befinden sich die Räume weiterer vier Klassen.

Der Verwaltungstrakt verbindet Block A mit Block B. Hier befinden sich die große Pausenhalle mit verschiedenen Spielgeräten für Regenpausen, die Lehrerbücherei und das Krankenzimmer, das Elternsprechzimmer, Rektorat, Sekretariat, das Lehrerzimmer und Innentoiletten.

Ein Arkadenweg führt zu den Außentoiletten, den Umkleide- und Duschkabinen und der Sporthalle mit mehreren Geräteräumen.

Die Unterrichtsräume - teilweise mit Gruppenraum - der weiteren fünf Klassen und des Schulkindergartens sowie drei weitere Gruppenräume, befinden sich im ersten und zweiten Stock des B-Blocks. Außerdem steht den Schülern und Lehrern dort ein großer Musikraum mit zahlreichen Instrumenten zur Verfügung. Ferner wird dieser Raum für die erweiterte Betreuung durch die Johanniter freitags und in den Ferien genutzt.

Die Schule verfügt über zwei Schulhöfe. Für die Schüler befindet sich einer vor Trakt A und ist mit Rutsche, Sandkasten, Spielgeräten, liegenden Baumstämmen und bepflanztem Abenteuerhang ausgestattet.

Der zweite Schulhof liegt vor dem Gebäudetrakt B. Den Schülern stehen hier Mini-Fußballtore, Tischtennisplatten, eine Rutsche, ein Trampolin, mehrere Schaukeln und ein Kletterparcours sowie Ruhelauben zur Verfügung.

An den Schulhof grenzen eine große Spielwiese, eine Laufbahn und eine Sprunggrube.

 

 

4. Geschichte

10.01.1950      

Bürgerschule 2wird aus B I und B II geschaffen. Sie war mit anderen Schulen in der Scharnhorstkaserne untergebracht.

07.12.1954      

Beschluss des Rates der Stadt Northeim, einen Neubau für die B III am Sultmer Berg entstehen zu lassen.

17.10.1956    

Erster Spatenstich

18.09.1957  

Richtfest des ersten Bauabschnitts (Verwaltungs- und Klassentrakt von 8 Klassen) in der Waldschänke

16.12.1958      

Feierliche Einweihung unter Leitung von Rektor Grimme nach Umzug aus der Kaserne

26.09.1960      

Fertigstellung des zweiten Traktes - Bezug nach den Herbstferien 1960

1962                 

Erst jetzt volle Nutzung der Räume. Sporthalle wird Fertiggestellt.  Als 1. Hausmeister wird Herr Ulbrich eingestellt.

Ostern 1962    

Das 9. Volksschuljahr wird eingeführt. 378 Schüler, davon 9 Schüler aus Edesheim.

Mai 1962

Übergabe des Verkehrskindergartens durch die Verkehrswacht.

01.04.1964        

Rektor Frenzel übernimmt die Leitung der Schule.

1965/66            

Das 7. Schuljahr wird aus Edesheim aufgenommen. Die B III wird Mittelpunktschule in Kurzform mit 484 Schülern, davon 36 Schüler aus Edesheim.

25.11.1965       

Alle Volksschulen der Stadt Northeim erhalten neue Namen. Für die Bürgerschule III entschied sich die Elternschaft und das Kollegium für:

Schule am Sultmer

Volksschule für Schüler aller Bekenntnisse

341 Northeim, Linnhoffstraße 18

Anfang 1966   

Offizielle Bekanntgabe des Namens in einer Feierstunde

01.08.1967       

Schule am Sultmer wird Grundschule

1967/68            

220 Grundschüler

Die 9. Klassen verbleiben mit 41 Schülern

01.12.1970      

Entlastung der Schulleitung durch die Einstellung einer Schreibkraft für 1 bzw. 2 Tage wöchentlich

1972/73          

Drei Klassen werden von der Martin-Luther-Schule an die Schule am Sultmer abgegeben.  389 Schüler = 12 Klassen

Die Schüler der 4. Klassen gehen in die neu erschaffene Orientierungsstufe über.

1977/78          

Frau Roscher übernimmt als 1. Rektorin im Aufsichtskreis die Leitung der Schule.

14.07.1979    

Erstes gemeinsames Schulfest (1.500 Personen nahmen teil) Konferenzbeschluss : das Schulfest soll alle 4 Jahre stattfinden.

 

03.08.1979    

Der Schulkindergarten wird neu eingerichtet und beginnt mit einer Gruppe von 16 Kindern.

1991/92          

Ein erstes Schuljahr wird als Integrationsklasse geführt. Drei behinderte Kinder werden mit 15 weiteren Kindern gemeinsam beschult. Diese Klasse wird von einer Grundschul- und einer Sonderschullehrerin unterrichtet. Der Schulversuch wird für 4 Jahre genehmigt.

1995/96          

Förderkreis wird von der Elternschaft gegründet.

31.07.2003    

Frau Roscher scheidet aus dem Schuldienst aus.

01.08.2003    

Herr Schönhütte übernimmt die Leitung der Schule; die Schule am Sultmer wird „Verlässliche Grundschule”. Einführung des Regionalen Integrationskonzepts.

01.08.2007    

Einführung der Eigenverantwortlichen Schule mit Schulvorstand.

27.10.2008    

Beginn des Projekts Nachmittagsbetreuung.

24.06.2010    

Verabschiedung der Konrektorin Liliana Herzer in den Ruhestand.

01.08.2010    

Die Schule am Sultmer wird offiziell "Offene Ganztagsschule"; Der erste Jahrgang aus Stöckheim und Hollenstedt wird an der Schule am Sultmer eingeschult.

05.08.2010     

Offizieller Beginn der Ganztagsschule. Einführung der neuen Konrektorin Corinna Kulp-Wahmke.

18.08.2011    

Schüler aus Stöckheim/Hollenstedt besuchen die SaS.

03.09.2012     

Beginn des Projekts Mentor/Lesepaten.

01.02.2013    

Die Grundschule Edesheim wird Außenstelle der SaS.

01.08.2013     

Die GS Edesheim wird zu einer Außenstelle der Schule am Sultmer. Die Schule am Sultmer wird Schwerpunktschule im Rahmen der Inklusion.

08.08.2013     

Beginn der Inklusion, die SaS wird Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte "Geistige Entwicklung" und "Körperlich-motorische Entwicklung" für den Bereich Northeim und Moringen.

21.07.2015     

Einweihung des Leseclubs und der umgestalteten Bücherei durch den Bundestagsabgeordneten Roy Kühne.

01.08.2015      

Erstmalige Einschulung der Kinder aus Hohnstedt und Edesheim.

22.06.2016     

Auflösung der Außenstelle Edesheim; Verabschiedung des Schulleiters Friedrich Schönhütte in den Ruhestand.

04.08.2016      

Einführung der neuen Schulleiterin Corinna Kulp-Wahmke.

 

 

 


5.  Statistik

 

5.1 Schüler und Schülerinnen

Im Schuljahr 2016/2017 besuchen insgesamt 286 Schüler die Schule am Sultmer, darunter 9 Kinder mit Förderbedarf „Geistige Beeinträchtigung“, 6 Kinder mit Förderbedarf „Lernen“, 1 Kind mit Förderbedarf „Körperlich-motorische Entwicklung“ und 3 Kinder mit Förderbedarf „Emotional-soziale Entwicklung“ sowie ein Kind mit Förderbedarf „Sprache“. Derzeit werden 14 Kinder  im Schulkindergarten beschult.

Somit werden insgesamt 12 Klassen und eine Schulkindergartengruppe in unserem Gebäude unterrichtet.

Außerdem gehörte auch die Außenstelle Edesheim mit 24 Kindern zu unserer Schule. Allerdings wurde diese zu Beginn des Schuljahrs 2016/2017 aufgelöst.

Der Einzugsbereich unserer Schule erstreckt sich dann auf das nördliche Stadtgebiet (nördlich der Bahnschienen), sowie die Ortschaften Hollenstedt, Stöckheim, Wetze, Wickershausen, Edesheim und Hohnstedt.  Der Schulkindergarten wird allerdings auch von Schülern der übrigen Northeimer Grundschulen besucht.

 

5.2 Kollegium und MitarbeiterInnen

Unser Kollegium besteht im Schuljahr 2016/2017 aus 17 Grundschullehrerinnen, vier Förderschullehrerinnen, sieben Pädagogischen Mitarbeitern, fünf Schulbegleitenden Hilfen, 13 Lesepaten, sowie eine FSJlerin und acht zusätzlichen Mitarbeitern für die Offene Ganztagsschule.

Außerdem gehören zu unserem Team die Sekretärin und der Hausmeister.

 

            Adam, Jael                                       Förderlehrerin

            Bachmann, Irina                             Pädagogische Mitarbeiterin (PM)

            Behrendt, Kurt                                 Hausmeister

            Blumenberg, Kathrin                     Schulbegleitende Hilfe

            Bornemann-Besser, Ina                Nachmittagsbetreuerin / PM

            Fisseler, Gisela                               Nachmittagsbetreuerin

            Fisseler, Hans Jürgen                   Nachmittagsbetreuer

            Flörecke, Sina                                 Schulbegleitende Hilfe

            Goll, Ditmar                                      Nachmittagsbetreuer / PM

            Grove, Friedrich                              Lehrer, FK Sport

            Hampe, Andrea                               Lehrerin, FK Religion

            Happel, Hiltrud                                Nachmittagsbetreuerin

            Heise, Wibke                                               Lehrerin, FK Mathematik

            Heyne, Andrea                                Lehrerin, FK Deutsch

            Hiller-Wolfgang, Nicole                 Pädagogische Mitarbeiterin

            Höß, Sandira                                               Nachmittagsbetreuerin

            Jakobeit, Oliver                               Nachmittagsbetreuerin

            Kahlkopf, Ljubov                             Nachmittagsbetreuerin / PM

            Kalina, Kerstin                                Kommis. Konrektorin, FK Englisch

            Kempka, Melanie                            Nachmittagsbetreuerin

            Kolberg, Inga                                   Schulsekretärin

            Kolberg, Timo                                  Nachmittagsbetreuer

            Kopka, Rosemarie                          Nachmittagsbetreuerin / PM

            Krebs, Nikoline                               Lehrerin, FK Mathematik

            Kulp-Wahmke, Corinna                Rektorin, FK Englisch

            Lied, Gabriele                                  Lehrerin, FK Kunst/Textil/Werken

            Lillig-Konerding, Christiane         Lehrerin, FK Deutsch

            Lüdecke, Elke                                 Pädagogische Mitarbeiterin

            Lürig, Heidrun                                 Lehrerin, FK Sachunterricht

            Medecke, Claudia                          Nachmittagsbetreuerin

            Nahme-Gropengießer, Karin        Förderlehrerin, FK SGV/Inklusion

            Pochopien, Patryk                          Lehrer, FK IT

            Quessel, Ilse                                               Lehrerin, FK Kunst/Textil/Werken

            Rehfeld, Sylvia                               Schulbegleitende Hilfe / Nachmittagsbetr.

            Riedel, Johanna                             Nachmittagsbetreuerin

            Schmidt, Rainer                              Lehrer, FK Musik

            Specht, Pauline                              FSJlerin

            Sternberg, Ulrich                            Lehrer

            Striegler, Ute                                               Förderlehrerin, FK SGV/Inklusion

            Turau, Claudia                                Schulbegleitende Hilfe

            Vollbrecht-Materne, Martina         Förderlehrerin, FK SGV/Inklusion

            Werner, Janin                                 Lehrerin, FK Sport

            Weyna, Lidia                                               Schulbegleitende Hilfe

            Wiebersiek, Katja                            Lehrerin, FK Sachunterricht

                       

6. Konzepte

 

6.1 Verlässliche Grundschule

Die Schule am Sultmer ist eine dreizügige Grundschule mit angegliedertem Schulkindergarten. Seit dem Schuljahr 2003/2004 ist unsere Schule  „Verlässliche Grundschule“.

In der Zeit von 7.30 bis 13.00 Uhr werden die Kinder durchgängig unterrichtet oder betreut. Es bestehen sechs Betreuungsgruppen der 1. und 2. Klassen. Die Unterrichtsversorgung ist durch das Vertretungskonzept gesichert.

 

 

6.2 Offene Ganztagsschule

 

6.2.1 Offenes Ganztagsschulkonzept von 2010

 

Was ist offene Ganztagsschule?

-       freiwillige Teilnahme, auch an einzelnen Tagen

-       mindestens an zwei Nachmittagen, höchstens fünf

-       freiwillige Teilnahme an der Mittagsverpflegung

-       keine zusätzlichen Lehrerstunden, sondern Geld

-       maximal 2,5 Lehrerstunden pro Klasse 3 und 4

-       Geld wird umgewandelt in Geld mit Kooperationspartnern

-       Verzicht auf zusätzliche Lehrerstunden bei Beantragung

 

Vorgeschichte der Antragsstellung

 

-       Diskussion innerhalb des Kollegiums in den DB bzw. pädagogischen Konferenzen im Schuljahr 07/08

-       Durchführung einer Nachmittagsbetreuung incl. Mittagsverpflegung seit Schuljahr 08/09, auch in diesem Schuljahr.

-       Trotz knapper Mittel und wenig Angebot, tägliche Teilnahme zwischen 30 und 40 Kindern, mehr Nachfrage

-       Mitarbeit im Netzwerk Ganztagsschulen Südniedersachsen seit Schulj. 08 /09

 

 

Was ist für uns eine Offene Ganztagsschule?

Unsere  Offene Ganztagsschule ist offen für externe Partner und auch für neue Bildungskonzepte. Die Teilnahme erfolgt auf freiwilliger Basis.

 

Unsere Konzeption einer offenen Ganztagsschule unterscheidet sich von der bekannten, schulisch or­ganisierten Ganztagsschule insofern, dass es sich bei unserer Schule 2010 um eine „Inklusive Schule“ mit fünf Integrationsklassen handelt. Unser seit 2008 modellhaft bestehendes Ganztagsangebot mit Mittagessen und Nachmittagsaktivitäten und Hausaufgabenbetreuung der zweiten Klassen hat sich in unserem Einzugsgebiet bewährt, weil für viele Eltern der Zeitrahmen der Verlässlichen Grundschule nicht ausreicht. Die Angebotsvielfalt umfasst verschiedene Fachbereiche wie Bewegung, Kreatives Gestalten, Experimentieren, Werken. Mit Unterstützung externer Partner ist es allen Jahrgängen ermöglicht worden an einer kontinuierlichen Hausaufgabenhilfe teilzunehmen.

Ziel ist eine Verbesserung der Bildungschancen und der Bildungsqualität durch ein Gesamtkonzept von Bildung, Erziehung und Betreuung.

 

 

Begründung für die Einführung einer offenen Ganztagsschule

 

Die Rahmenbedingungen für schulische Ausbildung haben sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Unsere heutige Gesellschaft ist durch eine Reihe von Merkmalen gekennzeichnet, die vor einigen Jahren noch gar keine oder nur eine geringe Rolle spielten.

 

Viele Dinge sind in den letzten Jahren auf die Schulen in Niedersachsen eingeströmt, die auch die Arbeit an den Grundschulen nachhaltig verändert haben und werden: Einführung der Verlässlichen Grundschule, Schulstrukturreform, Eigenverantwortliche Schule, Eingangsstufe, Sonderpädagogische Grundversorgung, Inklusion, um nur einige zu nennen.

Auch im Hinblick auf mehr Autonomie der Schulen müssen wir unseren besondere Stellung innerhalb der Schullandschaft finden und herausarbeiten.

 

·         Durch den Anstieg von Mediennutzung bei Kindern sowie einer größeren Auswahl an kommerziellen Freizeitangeboten verliert das Lernen durch eigene Erfahrung an Bedeutung. Selbsttätiges und erfahrungsbezogenes Lernen muss somit verstärkt gefördert werden.

·         Veränderungen der Sozialisationsbedingungen wie z.B. der Familien­konstellationen (zunehmend mehr Ein-Eltern-Familien) und der räumlichen Umwelt haben Konsequenzen auf die sozialen Kontakte und das Sozialverhalten der Kinder.

·         Immer häufiger ist es Familien aus finanziellen Gründen unmöglich, dass das Kind am Nachmittag durch einen Elternteil betreut werden kann.

·         Gesellschaftliche Veränderungen und die Ergebnisse aus internationalen Vergleichsstudien erfordern ein Umdenken in der Bildung: neue Bildungsinhalte wie Umwelt-, Ge­sundheits- und Mediener­ziehung, Schlüsselqualifikationen werden zunehmend wichtiger und müssen integriert werden.

·         Schule kann nur durch Veränderung ihrer Unterrichtsorganisation mit starren Zeitrhythmen von Stundenplan und Fächerkanon angemessen auf Sozialisa­tionsveränderungen reagieren.

·         Unter den genannten gesellschaftlichen Veränderungen gewinnt Schule zunehmend auch als Ort sozialer Kontakte und Aktivitäten an Bedeutung.

 


Konsequenzen für unsere Schule

Darüber hinaus haben wir bezogen auf unseren Stadtteil festgestellt, dass  in den letzten Jahren der Bedarf an Ganztagsbetreuung deutlich zugenommen hat. Aus diesem Grund hat der Elternrat im Mai 2009 eine Elternbefragung an unserer Schule durchgeführt.

 

 

 


Pädagogisches Konzept

Das Ganztagsangebot an der Grundschule Schule am Sultmer ist als additives Modell konzipiert. Es umfasst eine feste Schulzeit von 8.00 – 13.00 Uhr und freiwillig zu nutzende Angebotselemente vor Beginn des Unterrichts und am Nachmittag. Die Schwerpunkte liegen auf dem gemeinsamen Mittagessen, Gemeinschaftsprojekten, Spiel-AGs, Fördergruppen und Lern-AGs, die mit dem Lerngeschehen des Vormittags in Verbindung stehen sollten bzw. könnten.

 

Bezogen auf unser zukünftiges Profil wollen wir unsere Lehr- und Lernkultur variabler gestalten, die Förderung schwächerer und stärkerer Schüler intensivieren und ein vielfältiges, altersgemischtes Wahlangebot von erweiterten Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten im Schulleben anbieten. Im Freizeitbereich werden wir die offenen und selbstbestimmten Formen ausbauen und insgesamt das schulische Gemeinschaftserleben stärken.

 

Unsere Kinder zeigen deutlich, dass sie ein starkes Interesse an Lernangeboten haben. Auf der Basis von selbstständigen Lernerfahrungen, die sie darüber hinaus für die schulischen Lernprozesse stärken, entdecken sie ihre besonderen Fähigkeiten, Interessen und entwickeln eigene Lernstrategien.

 

Zielformulierung

In der jetzigen Bildungsdiskussion (nach PISA) wird immer deutlicher, dass Bildung als Lebensform begriffen werden muss. Die Bildungsdiskussion darf sich nicht nur auf Schule, Hochschule und Berufsausbildung konzentrieren, sondern muss die notwendige Vielfalt der Bildungsorte und die Vielgestaltigkeit von Bildungsprozessen anerkennen.

 

Bildung ist:

·         Die Entfaltung der Persönlichkeit – ein Prozess, der die Entwicklung der eigenen Potenziale und die Herausbildung der eigenen Identität ermöglicht;

·         Die Aneignung von Welt – die aktive, handelnde Gestaltung des eigenen Lebens im sozialen und politischen Kontext;

·         Die Anregung aller Kräfte – d.h. die Anregung der kognitiven, sozialen, emotionalen und ästhetischen Kräfte des Menschen, um Gegenwart und Zukunft bewältigen zu können.

Schlüsselkompetenzen wie z. B. Teamfähigkeit, Selbständigkeit, Reflexionsfähigkeit, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit haben dabei eine große Bedeutung. Dem informellen Lernen wird international eine hohe Bedeutung beigemessen und der kulturellen Bildung ein hohes Bildungspotenzial bescheinigt.

 

 

Mögliche Module unseres Konzepts

 

„Lern-AGs“

Ø  Naturwissenschaftliche AGs (z.B. Aquarien-AG, Beobachtung der Entwicklung von Pflanzen, unter Anleitung kleinere Experimente)

Ø  Mathematik-AG (z.B. Matheknobelaufgaben, Matheolympiaden)

Ø  Schreibwerkstatt

Ø  Lesen für Lesegruppen

Ø  Methodenlernen

Ø  Kommunikationstraining

Ø  Fachbezogene Übungsstunden

Ø  Mediennutzung/Computer-AGs

Förderung

·         Konzentrationstraining

·         Rechtschreiben und Lesen

·         Mathematik

 

„Gemeinschaftsprojekte“

Ø  Schulgarten

Ø  Schultheater

Ø  Schülerzeitung

Ø  Kunstprojekte

Ø  Tanzprojekte

Ø  Chor

Ø  Instrumentalgruppen

 

„Spiel-AGs“

Ø  Spiele/ Computerspiele

Ø  Musik/ Tanz/ bildende Kunst

Ø  Sport/ Bewegung

Ø  Verkleiden/ Schminken

 

Beispiel für ein Organisationsmodell

 

Zeit

Mo

Die

Mi

Do

Frei

7.30- 8.00

Frühangebot

Frühangebot

Frühangebot

Frühangebot

Frühangebot

13.00-13.30

Mittagessen bzw. freies Spiel

Mittagessen bzw. freies Spiel

Mittagessen bzw. freies Spiel

Mittagessen  bzw. freies Spiel

Mittagessen  bzw. freies Spiel

13.30-

15.30

Lern-AGs,

Fördergruppen und Gemeinschafts-projekte

Hausaufgaben und Spiel-AGs

Lern-AGs,

Fördergruppen und Gemeinschafts-projekte

Hausaufgaben und Spiel-AGs

 

Lern-AGs,

Fördergruppen und Gemeinschafts-projekte

Hausaufgaben und Spiel-AGs

 

Lern-AGs,

Fördergruppen und Gemeinschafts-projekte

Hausaufgaben und Spiel-AGs

 

Lern-AGs,

Fördergruppen und Gemeinschafts-projekte

Spiel-AGs

 

             

 

 

Aufgrund der hohen Nachfrage der Elternschaft wäre es optimal parallel zur offenen Ganztagsschule ein Hortangebot anzuschließen. Ein Hort bietet einen umfassenderen Betreuungszeitraum sowohl in der Schulzeit als auch in den Ferien.

 

 


6.2.2 Offenes Ganztagsschulkonzept vom 01.08.2016

Die Offene Ganztagsschule hat sich seit der Einführung im Jahr 2010 stets weiterentwickelt. Sicherlich auch bedingt durch die strukturellen Veränderungen. Wurde das Budget für die Personalkosten zunächst nach den Klassen in den Jahrgängen drei und vier berechnet – und zwar zum Zeitpunkt der Beantragung – hat sich dies insofern geändert, dass die Zuweisung sich an der tatsächlichen Anzahl der teilnehmenden Kinder orientiert.

Außerdem durften Pädagogische MitarbeiterInnen, aus vertragsrechtlicher Sicht, keine Verträge für den Nachmittagsbereich abschließen. Auch dies hat sich geändert, so dass von den sieben bei uns tätigen Pädagogischen Mitarbeitern vier auch im Ganztag arbeiten.

Sowohl die Anzahl der teilnehmenden SchülerInnen, als auch der MitarbeiterInnen ist stark gestiegen, genauso die Qualität der Angebote. Neben den Kollegen und Mitarbeitern mit Arbeitsverträgen, haben wir Kooperationsverträge mit vier Vereinen und dem Kreissportbund. Durch den Leseclub und die Mentoren (Lesepaten) haben wir weitere ehrenamtliche Mitarbeiter im Ganztagsbereich.

So ergeben sich im Schuljahr täglich vier  Hausaufgabengruppen und im AG Bereich insgesamt 27 Angebote. Diese Angebote sollen alle Bedürfnisse der SchülwerInnen berücksichtigen. Das bedeutet, dass wir viele Sport AG`s, hier sind besonders die Schwimm AG`s zu erwähnen, die mit dafür sorgen, dass alle Schüler der Schule am Sultmer die Schwimmfähigkeit erhalten. Darüber hinaus bieten wir AG`s im musikalischen Bereich (Chor, Flöten, Instrumentenkunde, Orff Instrumente), im künstlerischem Bereich, im Bereich Leseförderung, Biologie und Persönlichkeitsstärkung an. Die Angebote werden im Moment von 167 Schülerinnen und Schüler wahrgenommen.

Am Ende jedes Schulhalbjahrs werden die Nachmittagsangebote in einer gemeinsamen Dienstbesprechung evaluiert und die Planungen für das nächste Halbjahr besprochen.

Für das Schuljahr 2016/2017 ergibt sich folgender Plan:

 


Stundenplan Nachmittagsunterricht ab 15.08.16

 

Zeit

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

 

13.00  -

13.30

 

 

Mittagessen

Betreuung: Specht   

 

Mittagessen

Betreuung: Kempka           

 

Mittagessen

Betreuung: Specht 

 

Mittagessen

Betreuung: Kempka

13.30  -

14.30

 

 

 

 

14.00 -14.30

 

Kl. 1 Kempka

Kl. 2 Rehfeld / Kolberg

Kl. 3 Kopka / Specht

Kl. 4 Turau

 

Leseclub: Medecke

 

Kl. 1 Kempka

Kl. 2 Rehfeld / Kolberg

Kl. 3 Besser / Lüdecke 

Kl. 4 Turau

 

Leseclub: Spöring, Lawaczek

Kl. 1 Kempka

Kl. 2 Rehfeld / Lüdecke

Kl. 3 Kopka / Kolberg

Kl. 4 Höß / Specht

 

Leseclub: Bickmeier

Kl. 1 Kempka

Kl. 2 Rehfeld / Besser

Kl. 3 Kopka

Kl. 4 Höß / Kolberg

 

Leseclub: Happel

 

14.30  -

15.30

 

1) Tanz-AG (11)

Kl. 1-4 - Turau

 

2) Leseclub „Ferne Länder“ (5)

Kl. 3/4 - Medecke

 

3) Schwimmen I (14)

Kl. 1-4 - Kahlkopf

 

 

4) Kreatives aus Stoff (8)

Kl. 3/4 - Rehfeld

 

5) Sportspiele (16)

Kl. 1-4 - Kopka

 

6) Wald-AG (10)

Kl. 1-4 - Kempka

 

7) PC-AG (9)

Kl. 1/2 - Kolberg

 

1) Blockflöten-AG (5)

Kl. 1/2 - Goll

 

2) Leseclub „Musikalische Märchen“ (2)

Kl. 2-4 - Lürig

 

3) Frisieren (8)

Kl. 3/4 - Kahlkopf

 

 

4) Künstlerische Techniken (6)

Kl. 3/4 - Quessel

 

 

5) Kinderzirkus (18)

Kl. 1-4 - Nahme-Gropengießer

 

6) Basteln mit versch. Materialien (12)

Kl. 1-4 - Kempka

 

7) Songs für Coole Kids (8)

Kl. 3/4 - Pochopien

 

1) Schülerzeitung (12)

Kl. 3/4 - Werner

 

2) Schwimmen für Anfänger (10)

Kl. 1-4 - Kahlkopf

 

3) Singen und Tanzen mit Orff Instrumenten (12)

Kl. 1-3 - Höß

 

4) Apfel und Co, was essen wir so (11)

Kl. 1-3 - Lüdecke

 

5) Wald-AG (13)

Kl. 1-4 - Kempka

 

6) Tischtennis-AG (16)

Kl. 2-4 - Jakobeit

 

 

7) PC-AG (15)

Kl. 1/2 - Kolberg

 

1) Handball (16)

Kl. 3/4 - NHC

 

2) Leseclub „Tiere und Natur“ (7)

Kl. 3/4 - Happel

 

3) Frisieren (6)

Kl. 1/2 - Kahlkopf

 

 

4) Malen und Zeichnen (11)

Kl. 1/2 - Höß

 

 

5) Entspannungs-AG (14)

Kl. 1-4 - Kempka

 

6) Chor (12)

Kl. 3/4 - Krebs

Aufs.

Grove, Hampe

Pochopien, Lürig, Quessel

Werner, Grove

Krebs

 

 

 


6.3  Schulkindergarten

Die Schule am Sultmer hat seit dem Schuljahr 1983/84 einen Schulkindergarten. Zum Einzugsbereich gehören alle Grundschulen des Stadtgebietes Northeim, also neben der Schule am Sultmer die Martin Luther Schule, die Astrid Lindgren Schule, die Schule im Kirchtal Langenholtensen, die Regenbogen Schule Höckelheim und die Kardinal Bertram Schule Sudheim.

 

Kinder, die den Schulkindergarten besuchen, sind schulpflichtig aber nicht schulfähig. Sie werden in dem Jahr vor der eigentlichen  Einschulung in den basalen Fähigkeiten, wie

 

  • Strukturierung des Schulalltags
  • Umgang mit Materialien
  • Feinmotorik
  • Grobmotorik
  • Arbeitsverhalten
  • Sozialverhalten
  • Wahrnehmung und Differenzierung gefördert.

 

Es werden dabei folgende Methoden angewendet:

  • Lernen mit allen Sinnen
  • Lernen in kleinen Schritten
  • Wechsel der Phasen konzentrierter, stark gelenkter Arbeit mit Phasen des Spiels und  entdeckenden Lernens
  • Nutzen unterschiedlicher Differenzierungsmöglichkeiten.

 

Nach dem Schulkindergartenjahr werden die Kinder in den zuständigen Schulen eingeschult.

 

 


6.4 Inklusive Schule

 

6.4.1  Gesetzesgrundlagen der Sonderpädagogischen Grundversorgung

Das Gesetz zur inklusiven Schule hat zur Folge, dass alle öffentlichen Schulen ab dem Schuljahr 2013/ 2014 Schülern mit und ohne Behinderung offen stehen.

 

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)  § 4 Inklusive Schule

(1) Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten (§ 59 Abs. 1 Satz 1).

(2) In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.

 

6.4.2 Grundsätze der Inklusion an der Schule am Sultmer

Für das Gelingen von Inklusion ist es notwendig, dass Regelschullehrkräfte und Förderschullehrkräfte zusammenarbeiten. Die Intensität der Zusammenarbeit wird durch die zugewiesenen Förderschullehrerstunden bestimmt.

 

In inklusiven Klassen unterrichten möglichst wenig Fachlehrer, um den Kindern kontinuierliche, verlässliche Bindungen zu ermöglichen und den unterrichtenden KollegInnen notwendige Absprachen zu erleichtern.

 

Die Aufgabenbereiche für Regel- und Förderschullehrkräfte, Pädagogische Mitarbeiter und Schulbegleitende Hilfen sollten klar definiert sein.

 

 


6.4.3 Schwerpunktschule

Die Schule am Sultmer ist vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2018  Schwerpunktschule in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperlich motorische Entwicklung. Folgende Ortschaften werden abgedeckt: Stadt Northeim, Stadt Moringen und folgende Dörfer, des Landkreis Northeim: Höckelheim, Langenholtensen und Sudheim.

 

Die Ausstattung unserer Schule ist darauf ausgerichtet, dass Kinder mit diesen Unterstützungsbedarfen am Schulleben aktiv teilhaben können. Es wurde ein barrierefreier Zugang im kompletten Gebäudekomplex A durch den Fahrstuhl geschaffen. Es existiert eine behindertengerechte Toilette (mit Euroschlüssel) mit Dusche. Es wurden teilweise spezielle Spielgeräte angeschafft und die Schulhofgestaltung angepasst. Es stehen mehrere Gruppenräume zur Verfügung, die sich zum Teil zwischen zwei Klassenräumen befinden. Die Gruppenräume sind mit verschiedenen Fördermaterialien ausgestattet. Für die Aktualisierung und Anpassung der Materialien gibt es einen eigenen Etat.

 

 

6.4.4 Grundsätze der Sonderpädagogischen Grundversorgung

Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf verbleiben in einer wohnortnahen Grundschule und werden inklusiv gefördert.

In der sonderpädagogischen Grundversorgung werden wöchentlich 2 Förderschullehrerstunden pro Klasse der Schule  zugewiesen. Eine zusätzliche Stundenzuweisung für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale soziale Entwicklung gibt es in der Grundschule mit sonderpädagogischer Grundversorgung nicht.

 

Sonderpädagogische Grundversorgung soll präventiv und inklusiv sein. Frühzeitige Hilfen und Unterstützung sollen der Ausprägung von Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen entgegenwirken.

 

Die Sonderpädagogische Grundversorgung ist auf gemeinsamen Unterricht und gemeinsame Erziehung im Primarbereich für die Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Verhalten und Sprache ausgerichtet.

 

Als Sonderregelung gilt:

Für Schüler mit einem festgestellten Unterstützungsbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung und geistige Entwicklung erfolgt eine personenbezogene Stundenzuweisung. Im Bereich geistige Entwicklung 5 Stunden pro Woche und im Bereich körperliche und motorische Entwicklung 3 Stunden pro Woche. Diese Kinder werden bis 2018 vorzugsweise in der Schwerpunktschule unterrichtet.

Schüler mit einem festgestellten Unterstützungsbedarf im Bereich Hören und Sehen werden vom Mobilen Dienst Hören und Sehen betreut.

 

6.4.5 Umsetzung der Inklusion an der Schule am Sultmer

Die Schule am Sultmer setzt sich mit der sonderpädagogischen Grundversorgung zum Ziel allen Schülern ihres Einzugsbereichs ein gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Eine präventive Förderung soll Entwicklungs-, Lern-, Verhaltens- und Sprachstörungen entgegenwirken. Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Lernen, geistige Entwicklung, sozial emotionale Entwicklung und körperlich motorischer Entwicklung werden inklusiv gefördert. 2/3 der Förderschullehrerstunden sollten im 1. und 2. Jahrgang sowie 1/3 der Stunden in den 3. und 4. Klassen verwendet werden.

 

Besonderer Wert wird auf das Erlernen eines positiven Arbeits- und Sozialverhaltens der gesamten Klasse gelegt, auf gegenseitige Akzeptanz und Hilfsbereitschaft untereinander.

 

Als Arbeitsform steht handlungs- und anschauungsorientiertes Lernen im Vordergrund, das allen Schülern dieser Altersstufe gerecht wird. Die Aufarbeitung von Unterrichtsthemen geschieht überwiegend ganzheitlich, wie es sich in Gesprächskreisen, Bewegungsspielen, im musischen Bereich und im Sachunterricht anbietet.

 

Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung sind Übungen im lebenspraktischen Raum, der visuellen und auditiven Wahrnehmung, der Fein- und Grobmotorik. Dazu gehören außerdem die schrittweise Erweiterung des aktiven und passiven Wortschatzes, die Verbesserung der Merkfähigkeit sowie die Ausbildung und Anwendung von (Ober-) Begriffen. Im mathematischen Bereich werden die Grundlagen mathematischer Fähigkeiten wie das Erkennen von Merkmalen, das Vergleichen, Ordnen und Zusammenfassen gelegt bzw. gefestigt, bevor die Mengenerfassung sowie der Umgang mit Mengen und Zahlen eingeübt wird. 

 

Die Förderung wird schwerpunktmäßig durch Binnendifferenzierung in Doppelbesetzung gesehen. Freiarbeitsphasen und Wochenplanarbeit sind besonders gut geeignet, die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf inklusiv im Klassenverband zu unterrichten. Handlungsorientierte Lernangebote und differenzierte (in Umfang und Niveau) Arbeitsblätter sollten in gemeinsamer Absprache in den Schulalltag mit einbezogen werden.

 

Die Zusammensetzung eingerichteter Fördergruppen bei äußerer Differenzierung wird nach einer Hospitationsphase in den entsprechenden Lerngruppen gemeinsam von der Förderschullehrkraft und Grundschullehrkraft festgelegt. Eine Durchlässigkeit und das kurzfristige Reagieren auf auftretende Entwicklungsverzögerungen oder Lernzuwachs sind unerlässlich. Ein regelmäßiges Austauschen über wichtige Informationen und die Lernstände sind notwendig. So sollten den beteiligten Lehrkräften Testergebnisse und Beobachtungsbögen etc. in Durchschrift oder zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Beratung und Information der Erziehungsberechtigten von Kindern, die in Kleingruppen-Fördermaßnahmen einbezogen werden, erfolgt kontinuierlich durch die unterrichtenden Lehrkräfte.

 

Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs wird von schuleigenen und schulfremden Förderschullehrkräften durchgeführt.

 

Grundschul- und Förderschullehrkraft tauschen sich regelmäßig ausführlich über Lernfortschritte und Verhaltensänderungen einzelner Schüler aus. So kann sowohl im Klassenverband als auch im Förderunterricht auf individuelle Entwicklungen eingegangen werden.

 

Es erfolgt eine Zusammenarbeit der Erich-Kästner-Schule mit der Schule am Sultmer. Gemeinsame Auswertungsphasen werden nach Bedarf (zumindest jedoch einmal im Jahr) angesetzt, um das der Schule gewährte sonderpädagogische Stundenkontingent zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen.

 

6.4.6 Diagnostik

Die diagnostische Arbeit bildet die Grundlage sowohl für die präventive als auch für die integrative Förderung. Diagnostik stellt eine gemeinsame Aufgabe von Grund- und Förderschullehrkraft dar. Sie umfasst die individuelle Entwicklung im Bereich des Lernens und des Leistungsverhaltens, der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie der Sprache und des Sprechens. Schon während des Besuchs des Schulkindergartens und der sich anschließenden Schuleingangsphase soll eine frühzeitige Diagnostik durchgeführt werden, die neben schulischen Lernbereichen wie Mengenerfassung, Sprache, Sprechen auch Wahrnehmung, Konzentration, schlussfolgerndes Denken, phonologisches Bewusstsein und Motorik überprüft.

 

Für einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Lerngruppen werden Förderpläne erstellt. Die Förderpläne werden in Zusammenarbeit mit den beteiligten Lehrkräften, Eltern und teilweise mit den Schulbegleitenden Hilfen erarbeitet. Diese sollen ressourcenorientiert an den Stärken der Kinder ansetzen, um über bestehende Stärken effektiver an den Schwächen arbeiten zu können. Diagnostik und Förderung werden prozesshaft bis zum 4. Schuljahr fortgesetzt.

 

·         Eingangsdiagnostik in den ersten Klassen

Die Eingangsdiagnostik ist seit dem Schuljahr 2006/07 für alle ersten Klassen durchzuführen und wird in einem individuellen Entwicklungsplan dokumentiert werden. Der Entwicklungsplan wird für 4 Schuljahre fortgeschrieben. Bei eventuellen Lernrückständen oder Auffälligkeiten wird ein Einzelplan erstellt. Für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Entwicklungsbedarf haben wir einen differenzierten Individuellen Lernentwicklungsbogen erstellt. Die Formulare dazu befinden sich im Anhang.

 

Der Test ist ursprünglich in 6 „Stationen“ eingeteilt. Es werden die Händigkeit, Koordination, Texterfassung, Silbentakt, Mengenerfassung, Arbeitstempo und Ausführung bei feinmotorischen Aufgaben, Silbenerkennung, und die Raumlage-Erfassung beobachtet. Für jedes Kind wird ein individueller Entwicklungsplan erstellt um evtl. Rückstände und Auffälligkeiten in den einzelnen Bereichen präventiv aufzugreifen und Förderschwerpunkte zu setzen. Als besonders wichtig wird von den Lehrkräften der Austausch über die Beobachtungen erachtet, um dann Förderziele zu formulieren und Fördermaßnahmen einzuleiten. Im Unterricht fließen die Beobachtungen begleitend mit ein, so dass viele Kinder davon profitieren können und Lernerfolge erzielen. Die Erziehungsberechtigten werden im Einzelgespräch oder ihm Rahmen eines Elternsprechtages über die Entwicklung ihres Kindes informiert.

 

6.4.7 Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich bezieht sich auf Hilfen, mit denen die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, den Leistungsanforderungen im zielgleichen Unterricht zu entsprechen, ohne diese Anforderungen im Schwierigkeitsgrad zu reduzieren. Art und Weise solcher Hilfen hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.

 

In besonders begründeten Ausnahmefällen können Nachteilsausgleiche und Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung vorgenommen werden bei:

 

* Autismus

(https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/projekte/autismus/nachteilsausgleich)

 

* Schwierigkeiten im Lesen-Rechtschreiben-Rechnen

"Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ vom 04.10.2005 (http://www.schure.de/22410/26,81631,05.htm)

 

* Sinnesbeeinträchtigungen

"Schriftliche Arbeiten in den allgemein bildenden Schulen"RdErl. d. MK v. 22.3.2012 (http://www.schure.de/22410/33,83201.htm)

 

und Erlass „Sonderpädagogische Förderung“ vom 1.2.2005

(http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1975&article_id=6268&_psmand=8)

 


Formen des Nachteilsausgleichs können sein:

·         stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen

·         zeitweiliger Verzicht auf eine Bewertung der Lese-Rechtschreibleistung oder der Mathematikleistung  

 

Als ergänzende Hilfen gelten insbesondere:

·         Ausweitung der Arbeitszeit, z.B. bei zu zensierenden schriftlichen Lernkontrollen

·         didaktische und technische Hilfsmittel

·         Entwickeln einer dem individuellen Lernstand angepassten Aufgabenstellung

 

Sowohl der Nachteilsausgleich als auch die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung werden im Rahmen einer Klassenkonferenz erörtert und darüber entschieden.

 

6.4.8 Förder- und Forderunterricht

Ziel des Förder- und Forderunterrichts ist die begabungsgerechte, an die aktuelle Lernausgangslage angepasste, individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers. Anknüpfend an die Interessen und Stärken soll der in Teilleistungen schwächere Schüler durch gezielte Fördermaßnahmen seine Abweichungen von den erwarteten Kompetenzen überwinden.

Auf der anderen Seite sollen besondere Begabungen früh- und rechtzeitig erkannt werden. Anknüpfend an die Interessen und Ideen des leistungsstarken Schülers können auch Stoffe vermittelt werden, die außerhalb der Kerncurricula für die Grundschule liegen. Insbesondere sollte hierfür anspruchsvolles Freiarbeitsmaterial angeschafft werden. Den sachgerechten Umgang damit soll der Schüler sich durch Anleitungen auch selbständig aneignen können.

Organisatorische oder didaktisch-methodische Konsequenzen müssen gezogen werden.

 

Einige leistungsstarke Schüler haben die Möglichkeit an verschiedenen Arbeitsgruppen in naturwissenschaftlichen Bereichen am Gymnasium Corvinianum teilzunehmen.

Außerdem nimmt die Schule jedes Jahr an der Mathe-Olympiade teil.

 

 

6.4.9 Mögliche besondere Fördermaßnahmen

 

Psychomotorisch orientierter Unterricht

In der Praxis werden fächerübergreifend Bewegungsübungen und Wahrnehmungsübungen thematisch passend in die einzelnen Unterrichtsstunden eingebunden. Motorische Basiskompetenzen in Zusammenhang mit sensorischen Handlungssystemen stellen wichtige Bausteine der kindlichen Entwicklung dar, die innerhalb des oben genannten Unterrichts diagnostiziert und gefördert werden.

 

Anspannungs- und Entspannungsübungen

Ausgewählte Elemente der Anspannung/Entspannung werden in speziellen Phasen des Unterrichts eingesetzt. Es eignen sich vor allem Übungen aus der Progressiven Muskelentspannung, Eutonie und aus dem autogenen Training in Form von Phantasiereisen.

Kleinere Übungen können zur Tonusregulierung der Schreibmotorik eingesetzt werden. Dabei sind Fingergymnastik, Dehnübungen oder Druckübungen mit den Händen und Armen zu nennen. In diesem Zusammenhang können auch kinäsiologische Übungen genannt werden, da sie begleitend zur Aktivierung beider Gehirnhälften auch eine Spannungsregulierung beinhalten.

 

Lese-Rechtschreib-Förderung

Die Förderung wird versucht möglichst spielerisch durchzuführen. Am Anfang der Förderstunde kann ein Spiel zur Förderung des phonologischen Bewusstseins oder zur allgemeinen Sprachförderung durchgeführt werden. Die Förderung basiert auf den Grundlagen des Kieler Lese- und Rechtschreibaufbaus und der Silbenmethode nach Mildenberger. Es wird lautgetreues und silbenmarkiertes Lesematerial verwendet. Beim Lesen wird darauf geachtet, dass anschließend immer Verständnisfragen gestellt werden. Zur Diagnostik kann im Bereich Rechtschreiben die Hamburger Schreibprobe (HSP) durchgeführt werden. Die Schüler werden dazu angehalten unter die geschriebenen Wörter Silbenbögen zu setzen. Zuerst sollen sie die Strategie kennenlernen – jede Silbe enthält einen Vokal. Nach und nach wird die Selbstkontrolle angebahnt. Fehlerhafte Wörter werden unterstrichen und der Fehler muss selbst gefunden werden. Basierend auf den Diagnostikergebnissen werden Übungen zu bestimmten Rechtschreibproblemen (Auslautverhärtung, Doppelmitlaute, Ableitungen) durchgeführt.

Weitere mögliche Fördermaßnahmen sind:

·         Autogenes Training

·         Progressive Muskelentspannung/ Tiefenmuskelentspannung

·         Musikalische Bewegungsspiele

·         Bewegungsgeräte (Außenspielgeräte auf dem Schulhof)

 

6.5 Sprachförderung

 

6.5.1 Vorschulische Sprachförderung

Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der ersten Klasse ausreichen, sind seit dem 01.08.06 verpflichtet, ein Jahr vor der Einschulung an einem Sprachförderprogramm der Grundschule teilzunehmen. Spätestens sieben Wochen vor Schuljahresende sind die Verfahren zur Sprachstandsfeststellung abgeschlossen. Jedem förderbedürftigen Kind steht im folgenden Schuljahr eine Lehrerstunde pro Woche zu.

Das Einzugsgebiet der Schule am Sultmer umfasst zukünftige Schüler aus mindestens zwei Kindergärten.

Der Sprachförderunterricht findet in den Räumen der Kitas jeweils von 12.00 bis 13.00 Uhr bis zu fünfmal wöchentlich statt.

Durch eine größere Auslastung der Räumlichkeiten kann zu dieser Zeit in einem der Kindergärten kein Platz zur Verfügung gestellt werden, sodass die Eltern sich zu Bring- und Abholgemeinschaften zusammengefunden haben und der Sprachförderunterricht in einem geeigneten Raum der Schule stattfindet.

Eine Sprachfördergruppe setzt sich aus 3 – 8 Kindern zusammen, deren Deutschkenntnisse unterschiedlich stark ausgebildet sind.

Für jedes Kind, das an der Sprachförderung teilnimmt, wird eine Dokumentation der individuellen Lernentwicklung geführt. Dabei werden folgende Sprachförderbereiche erfasst:

  • Laute, Aussprache, Prosodie (phonetisch-phonologischer Bereich)
  • Wortschatz und Wortbedeutung (semantisch-lexikalischer Bereich)
  • Kommunikation und soziales Handeln (pragmatisch-kommunikativer        Bereich)                                      
  • Grammatik: Formenbildung, Satzbau (morpho-synthaktischer Bereich)
  • Geschichten hören und erzählen (literaler Bereich) (vgl. Empfehlung: Sprachförderung als Teil der Sprachbildung im Jahr vor der Einschulung durch Grundschullehrkräfte; 2012) 

 

Feststellungen zum Arbeitsverhalten, dem sozioemotionalen und kognitiven Bereich finden ihre Fortsetzung in der „Dokumentation der individuellen Lernentwicklung“ unserer Schule.

Das Sprachförderprogramm vor der Einschulung weist drei verbindliche Situationsfelder und zwei Zusatzangebote  aus:

  • Ich und du
  • Sich orientieren
  • Miteinander leben
  • Was mir wichtig ist (Z)

·         Sich wohlfühlen (Z)

 

 

Art und Umfang des konkreten Wortschatzes sowie der Aktivitäten zum Erwerb der Sprache werden von den Fähigkeiten und Interessen der Lerngruppe bestimmt.

Die Vermittlung von Sprache und ihrer Anwendung wird dem Alter der Kinder angemessen überwiegend spielerisch vorgenommen. So gehören Begrüßungsrituale mit Vorsprechen, Nachsprechen bis zum Auswendigsprechen durch die Kinder zu jeder Stunde. Erlebnisse und Erfahrungen der Kinder, Bilderbücher und Märchen bieten vielfältige Sprechanlässe. Das Einschleifen von Begriffen und Satzmustern erfolgt über den Einsatz von Realgegenständen, Abbildungen, Memories oder anderen Spielen, die Gelegenheit zum Sprechen und zur Wortschatzerweiterung in der Alltags- und Fachsprache wie z. B. Zahlwörter, geometrische Formen etc. bieten. Die Räumlichkeiten und Ausstattungen der Kindergärten bzw. der Schule werden dabei nach Möglichkeit mit einbezogen und genutzt. Spielerische Übungen zur auditiven und visuellen Wahrnehmung und zur Feinmotorik ergänzen den Sprachunterricht.

 

6.5.2 Integrative Sprachförderung

An der Schule am Sultmer wird seit dem Schuljahr 1993/94  Förderunterricht für SchülerInnen nichtdeutscher Herkunft integrativ erteilt. Der Umfang der Fördermaßnahmen richtet sich nach dem Bedarf. 

Eine enge Zusammenarbeit und Absprache mit den beteiligten Lehrkräften ist unbedingt erforderlich, um mit den Schülern nichtdeutscher Herkunft die auftretenden Unsicherheiten, Schwächen oder Lücken aufzuarbeiten. Besonderen Raum nimmt die Erweiterung des deutschen Wortschatzes ein. Die Schüler sollen die gelernten Begriffe aus ihrer Umgebung aktiv anwenden können. Dazu gehört u. a. die Ermunterung zur aktiven Teilnahme an Kreisgesprächen und Rollenspielen. Das Erlesen und Vorlesen von Wörtern, Sätzen und später auch von Texten  wird eingeschliffen. Die richtige grammatikalische Bildung von Sätzen, nicht nur im mündlichen Sprachgebrauch, sondern auch im schriftlichen Bereich wird geübt. Dies kann aber nur entsprechend der bereits erworbenen oder vorhandenen Schreibfertigkeit geschehen. Sollten noch keine oder nur wenige Schreibkenntnisse vorhanden sein, muss dieses zuvor erarbeitet werden.

Mit zunehmender Sicherheit des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs schreiben die Schüler Sätze und kurze Texte auf.

Die Lernfelder entsprechen den Situationsfeldern, die in der vorschulischen Sprachförderung erarbeitet wurden, jedoch mit höheren Anforderungen. 

 

6.5.3 Konzept der Sprachlernförderung (DAZ)

Mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres, zum 01. Februar 2016, wurde eine Sprachlernklasse an der Schule am Sultmer in Northeim eröffnet. Besucht wurde diese Klasse von Kindern, die sich erst seit kurzem in Deutschland befinden, die Sprache kaum beherrschen und eine andere Herkunftssprache aufweisen. Durch den Besuch der Sprachlernklasse wurde die Möglichkeit geschaffen, die sprachlichen Gegebenheiten und Strukturen der deutschen Sprache kennenzulernen, einen Grundwortschatz aufzubauen und sich sprachlich zu verständigen. Mit Beginn des neuen Schuljahres wird dieses Konzept unterrichtsbegleitend fortgeführt.

 

Die Ziele der Sprachlernförderung (DAZ)

Ziel dieser Klasse ist die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern, damit sie die Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen. Das Erreichen der Niveaustufe B1 ist anzustreben (vgl. Runderlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache vom 01.07.2014[1]). Die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern soll dazu führen, dass diese altersgemäße Bezugsklassen besuchen können. Als Bezugsklassen werden die Klassen bezeichnet, in denen die Schülerinnen und Schüler höchstwahrscheinlich nach dem Besuch der Sprachlernklasse beschult werden. Durch die Zuweisung zu einer Bezugsklasse besteht bereits im Vorfeld die Möglichkeit, die Mitschüler und Lehrerinnen und Lehrer kennenzulernen und die Abläufe innerhalb der Klasse kennenzulernen. Der Unterricht in der Sprachlernförderung findet begleitend zum alltäglichen Unterricht statt.

 

Der Unterricht in der Sprachlernförderung

Der Unterricht in der Sprachlernförderung umfasst insgesamt 15 Wochenstunden. Während dieser Zeit werden Schülerinnen und Schüler aus dem Schulkindergarten und aus den Jahrgängen 1-4 sprachlich gefördert. In dieser Zeit können einzelne Unterrichtsinhalte vertiefend erarbeitet werden. Während des Unterrichtes in der Sprachlernförderung geht es vorrangig um den Erwerb und die Erweiterung der deutschen Sprachkenntnisse, sowie der Vorbereitung auf den Übergang in die Bezugsklassen. Durch die intensive Betreuung in einer kleinen Gruppe, sollen die Schülerinnen und Schüler möglichst zeitnah dem Unterricht in den jeweiligen Bezugsklassen folgen können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zunächst die Möglichkeit haben, sich in dem unbekannten Land einzuleben, in ihrer neuen Klasse „anzukommen“ und das Schulleben kennenzulernen. Viele Kinder haben bis zu diesem Zeitpunkt keine Schule besucht und sind mit diesen institutionellen Abläufen nicht vertraut.

Die gleichbleibende Struktur bietet Halt und schafft Sprachanlässe nach festen Mustern.

Die Orientierung auf dem Schulgelände und im Schulgelände ist ebenfalls von zentraler Bedeutung. Durch das Kennenlernen verschiedener Wege und Gegebenheiten wird Sicherheit verschafft und es besteht die Möglichkeit sich in das Schulleben zu integrieren.

Des Weiteren werden motorische Fähigkeiten gefördert. Hierzu zählen die richtige Haltung von Stiften und der Umgang mit Scheren. Auch sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, ihre Unterrichtsmaterialien zu ordnen und den Schulranzen sinnvoll zu gebrauchen.

Der Unterricht in der Sprachlernförderung soll unterschiedliche sprachliche Aspekte fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen in vollständigen Sätzen zu kommunizieren. Zu Beginn können einfache, alltägliche Themen behandelt werden. Die Auseinandersetzung nach dem eigenen Befinden oder dem Frühstück weckt das persönliche Interesse und schafft Gesprächsanlässe. Die Lehrkraft dient als sprachliches Vorbild und kann gleichbleibende Satzanfänge vorgeben. Diese können für bereits alphabetisierte Kinder schriftlich fixiert werden. Hierdurch kommt es zu einer Verbindung zwischen gesprochener und geschriebener Sprache. Grundsätzlich sollten Inhalte bildlich dargestellt werden, damit es zu einer Verknüpfung von (abstrakten) Inhalten kommt.

Damit die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht eigenständig folgen können, wird sinnentnehmendes Lesen durch gezielte Übungen gefördert.

 

6.6 Beratungskonzept

 

6.6.1  Beratung im Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Grundschule

Beratung ist ein wichtiger Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages unserer Schule mit dem Ziel, allen Schülerinnen und Schülern ihre optimale Entwicklung zu ermöglichen, indem Fähigkeiten und Fertigkeiten, Begabungen, Interessen und soziale Verantwortlichkeit gefördert werden.

In der Grundschule sind die Beratungsanlässe vielfältig und erfordern ein qualifiziertes Beratungs- und Förderangebot der Schule. Beratungs- und Förderangebote finden gleichrangig und gleichzeitig statt. Am Beratungsprozess beteiligt sind alle Personengruppen und Institutionen, die Schule direkt oder indirekt gestalten.

 

Beratung gegenüber den Schülerinnen und Schülern und den Erziehungsberechtigten findet zuallererst durch die Klassen- und Fachlehrer/innen statt. Wichtig ist dabei der Aufbau vertrauensvoller Erziehungspartnerschaften zwischen Lehrern und Eltern. Dies wird später insbesondere bei der Präventionsarbeit / Klasse 2000 dargestellt.

 

6.6.2 Grundsätze der Beratung

Beratung verstehen wir als klientenzentrierte Unterstützung. Sie sollte

  • freiwillig
  • vertraulich
  • von gegenseitiger Achtung getragen
  • an den Entwicklungschancen des Ratsuchenden ausgerichtet
  • unabhängig von den Interessen Dritter (unter Beachtung der Verantwortungs- struktur des Systems Schule)
  • in das Beratungskonzept der Schule eingebunden sein

 

6.6.3  Beratungsfelder

Im Folgenden werden verschiedene Beratungsfelder der Schule am Sultmer dargestellt.

6.6.3.1 Beratung vor der Einschulung

Die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule erstreckt sich auf Verständigung über elementare Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die eine Grundlage für die Arbeit in der Grundschule darstellen.

In einem Kooperationskalender Kita – Schule am Sultmer (siehe Kapitel 7.3) werden für jedes Schuljahr wichtige Termine festgelegt:

Ein erster Elterninformationsabend zum Übergang vom Kindergarten zur Schule findet im April (16 Monate vor der geplanten Einschulung) statt.

Im Mai erfolgt dann die Sprachstandsfeststellung und die Anmeldung.

Ab August beginnen die Sprachfördermaßnahmen in den Kindergärten, wobei sich Lehrer/innen und Gruppenerzieher/innen intensiv miteinander austauschen.

Im März erfolgt für die zukünftigen Erstklässler ein erstes Kennenlernen der Schule. Bei einem Schulrundgang werden sie von Drittklässlern durch die Schulanlagen geführt.

Im Mai lernen sie ein weiteres Mal ihre zukünftige Schule kennen.

Im Juni hospitieren sie in den ersten Klassen und nehmen am dortigen Unterricht teil.

Vor Ende des Schuljahres hospitieren die 1. Klassen in den Kitas. Die Erstklässler lesen den großen Kindergartenkindern vor. Gemeinsam singen sie ihnen bekannte Lieder.

Kurz vor Ende des Schuljahres findet dann der erste Elternabend für die Eltern der zukünftigen Schulkinder mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin statt.

 

6.6.3.2 Beratung während der ersten Wochen nach der Einschulung

Während der ersten 4 Wochen des 1. Schuljahres findet der zweite Elternabend statt, auf dem u.a. auf die Eingangsdiagnostik (siehe Dokumentation der individuellen Lernentwicklung) hingewiesen wird. Falls notwendig werden daraufhin erste Beratungsgespräche zwischen Klassenlehrer/in und Erziehungsberechtigten vereinbart.

Zur Anbahnung und weiteren Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Lehrern, Eltern und Schülern werden klasseninterne Veranstaltungen (Laternengang, vorweihnachtliches Basteln usw.) gemeinsam besprochen, geplant und durchgeführt und auf weitere Veranstaltungen der Schule hingewiesen.

 

6.6.3.3 Lernschwierigkeiten

Lernschwierigkeiten können in vielfacher Weise festgestellt werden: Bei der täglichen Unterrichtsbeobachtung, der mündlichen Mitarbeit, bei schriftlichen Lernkontrollen, gezielten fachspezifischen Schultests. Die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung als prozessbegleitendes Diagnoseinstrument unterstützt dabei die Lehrkraft, Tendenzen in der sozialen und kognitiven Entwicklung der Schüler festzustellen. Zusammen mit den Beobachtungen, den Lernkontrollen, den Testergebnissen und deren Fehleranalysen können daraus entsprechende Fördermaßnahmen abgeleitet werden.

Die geplanten gezielten Fördermaßnahmen sollten mit den Eltern besprochen werden, damit sie über die Notwendigkeit, Art und Umfang der Förderung aufgeklärt und beraten sind und Möglichkeiten der Unterstützung durch sie erörtert werden können.

Die Fördermaßnahmen sind im Förderplan schriftlich festzuhalten. Liegen besondere Lernschwierigkeiten vor, bestimmt die Klassenkonferenz daraus abzuleitende Konsequenzen und Fördermaßnahmen, z.B. im Rahmen des Erlasses zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen.

 

6.6.3.4 Verhaltensauffälligkeiten

Beim Auftreten von schulischen Verhaltensauffälligkeiten ist es wichtig, dass der Lehrer das Verhalten des Kindes über einen bestimmten Zeitraum beobachtet und dokumentiert. Fachlehrer, die ebenfalls in der Klasse unterrichten, werden möglichst in diese Dokumentation mit einbezogen.

In einem Elterngespräch wird das Verhalten des Kindes besprochen, nach einer möglichen Ursache gesucht und ein Handlungsplan entwickelt. Hierbei ist es wichtig, ein Klima der Zusammenarbeit und des Vertrauens zu schaffen.  

 

Bei schwerwiegenden und anhaltenden Auffälligkeiten müssen weitere Instanzen (schulpsychologische Beratungsstellen, Erziehungs- und Familienhilfen, Psychologen) eingeschaltet werden. Der Klassenlehrer berät und unterstützt die Eltern und arbeitet dann mit den entsprechenden Fachleuten zusammen. Gemeinsame Gespräche mit allen Beteiligten, den  Eltern, dem Klassenlehrer sowie den Therapeuten / Psychologen sind anzustreben.

 

6.6.3.5 Schullaufbahnberatung / Übergangsberatung

Im ersten Halbjahr der 4. Klasse findet, meist im November, eine Informationsveranstaltung statt, in der die Eltern der Viertklässler von der Schulleitung und den Klassenlehrern umfangreich über den Prozess des Übergangs in die weiterführende Schule informiert werden.

 

Zum Programm des Informationsabends gehören folgende Themen:

  • Beratungsgespräche durch die Grundschule       
  • Erläuterung der Kriterien für die Beratung
  • Beratungsgesprächs-Termine
  • Bekanntgabe der Anmeldetermine an den weiterführenden Schulen (soweit diese zu diesem Zeitpunkt schon bekannt sind)
  • Fragen der Eltern zum Verfahren

 

Parallel zu dieser Informationsveranstaltung findet für die Eltern von Kindern mit sonderpädagogisch festgestelltem Unterstützungsbedarf ebenfalls eine Informationsveranstaltung statt. Eine Fachkraft der Landesschulbehörde für Inklusion (ebenfalls Förderschullehrerin), die zuständigen Förderschullehrer der Viertklässler, sowie die Schulleitung berichten über das Verfahren des Übergangs in eine weiterführende Schule und stehen für Fragen zur Verfügung.

 

Seit dem Wegfall der Schullaufbahnempfehlung im Schuljahr 2015/2016 bietet die Grundschule den Erziehungsberechtigten im 4. Schuljahrgang mindestens 2 Beratungsgespräche an, die von den Klassenlehrern und nach Absprache von den Fachlehrern geführt werden.

Die Erziehungsberechtigten werden in diesen Beratungsgesprächen über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes informiert und über die Wahl der weiterführenden Schule und Bildungsgänge beraten. Die von der 1. bis zur 4. Klasse geführte Dokumentation der individuellen Lernentwicklung liegt zur Einsicht bei den Gesprächen vor.

Das erste Beratungsgespräch findet am Ende des ersten Schulhalbjahres der 4. Klasse statt, das heißt im Januar. Das zweite Beratungsgespräch findet ca. 6-8 Wochen vor Schuljahresende statt.

Die Klassen- und Fachlehrer geben in dem Beratungsgespräch eine Empfehlung für die geeignete weiterführende Schulform im Sekundarbereich I ab. Grundlage dieser Empfehlung ist die schulische Lernentwicklung des Kindes, die Leistungen, die Fähigkeiten, Interessen sowie das Arbeits- und Sozialverhalten.

Diese Empfehlung ist unverbindlich, die Eltern melden ihr Kind an der von ihnen gewünschten Schule bzw. Schulform  an.

 

Mit dem Wegfall der Schullaufbahnempfehlung wird auch das Zeugnis am Ende der Grundschulzeit am letzten Tag vor den Sommerferien ausgegeben.

Die Schülerinnen und Schüler melden sich mit dem Zeugnis des ersten Halbjahres und dem Protokollbogen des 2. Beratungsgesprächs an der weiterführenden Schule an.

 

6.6.3.6 Entwicklung und Durchführung von Förderkonzepten

Ein ausführliches Förderkonzept liegt gesondert vor.

 

6.6.3.7 Beratung zur Leistungsmessung und Beurteilung

Für alle Lernbereiche gilt, dass die Ziele und die Leistungsmessung für alle Kinder gleich verbindlich sind, abgesehen von den Kindern mit einem festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen oder Geistige Entwicklung.

 

Für jedes Kind wird vom ersten bis zum vierten Schuljahr die Entwicklung individuell dokumentiert. In dieser Dokumentation der individuellen Lernentwicklung wird mehrmals pro Schuljahr (2 bis 3 mal) zum sozial-emotionalen Bereich, zum Arbeitsverhalten, zum Sozialverhalten, zum kognitiven Bereich sowie zu den einzelnen Fächern die Entwicklung festgehalten. Wenn bei einem Kind ein starker Unterstützungsbedarf in einem Bereich oder Teilbereich festgestellt wird, wird ein individueller Förderplan erstellt.

 

· Lernkontrollen und Leistungsbewertung sind notwendige Bestandteile des Unterrichts. Die Überprüfung der Lernfortschritte und der Lernergebnisse

· erfolgt durch kontinuierliche Beobachtung der Lernprozesse und durch den Einsatz mündlicher, schriftlicher und fachspezifischer Lernkontrollen.

 

Die Fachkonferenzen haben unter Berücksichtigung der curricularen Vorgaben für die Fächer festgelegt, welche Lernzielkontrollen in welchem Schuljahrgang geschrieben werden und welchen Anteil die mündliche Note hat. Die Kollegen führen jahrgangsmäßige Absprachen bezüglich der Durchführung einzelner Lernkontrollen durch.

 

Zu Beginn eines Schuljahres werden Aspekte der Leistungsbeurteilung, der Lernkontrollen und die Anforderungen der Fächer auf einem Elternabend den Erziehungsberechtigten erläutert und dargestellt.

 

Individuelle Auskunft über die Lernfortschritte ihres Kindes bekommen die Eltern beim Elternsprechtag, der in jedem Schuljahr einmal stattfindet.  Selbstverständlich stehen die Lehrer auch außerhalb des Elternsprechtags für Gespräche zur Verfügung um Auskunft zu geben oder auch beratend tätig zu werden.

 

 

6.6.3.8 Vorgehensweisen und Kooperationsformen bei schwierigen Beratungsanlässen

Die Klassenlehrer führen unterstützt von einer Förderschullehrkraft Beratungsgespräche durch. Die Schulleitung steht für alle Beratungsanlässe in der Schule zur Verfügung.

6.6.3.9 Ausbildungsbegleitung der Referendare und Referendarinnen

Während der Hospitationsphase besprechen die Mentoren mit den Referendaren zunächst einzelne methodische Gesichtspunkte der hospitierten Schulstunden. Die Referendare werden danach über Team-Teaching-Phasen mehr und mehr in die Unterrichtsverantwortung mit einbezogen und in der Vor- und Nachbereitung erster Unterrichtssequenzen beraten. In der Phase des eigenverantwortlichen

Unterrichts setzt sich die Beratung in Form der Besprechung von Unterrichtseinheiten bis zu den Prüfungsstunden sowie aller schulorganisatorischer Inhalte fort.

 

 

6.6.3.10 Beratung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT)

Seit 2011 haben bedürftige Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch auf Förderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT). Damit möglichst viele betroffene Kinder die damit verbundenen Fördermöglichkeiten erhalten, ist die Weitergabe von Informationen an die Eltern wichtig. In Northeim ist seit 2013 die Stelle eines Schulsozialarbeiters / einer Schulsozialarbeiterin für die 7 Northeimer Grundschulen zu diesem Zweck eingerichtet. Am ersten Elternabend stellt sich jeweils die Stelleninhaberin den Eltern der Erstklässler vor. In einem Infoblatt werden Fördermöglichkeiten aufgezeigt und zuständige Ansprechpartner mit Adressen aufgelistet. Die Lehrkräfte sind hierbei wichtiges Bindeglied, da sie

  • Förderbedarf im Sinne des BuT erkennen können
  • Lernförderung für ihre Schüler organisieren
  • die Materiallisten für die Schüler zusammenstellen
  • die Teilnahme an der Mittagsverpflegung begleiten
  • kostenpflichtige Tagesausflüge und Klassenfahrten organisieren, die ggf. gefördert werden
  • die Leistungsberechtigung der Familien häufig einschätzen können
  • die in Frage kommenden Eltern zur Beantragung ermuntern können.

 

 


6.7  Hausaufgabenkonzept

In der Regel werden an der Schule am Sultmer für alle Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag Hausaufgaben erteilt. Gestaffelt nach Klassenstufen sollte der tägliche Zeitraum von 30-45 Minuten nicht überschritten werden.

 

6.7.1 Sinn und Zweck von Hausaufgaben

Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen. Sie ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schüler.

 

Je nach Altersstufe, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf:

 

  • die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
  • die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und Abschnitte oder
  • die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen und frei gewählten Themen

          ausgerichtet sein. (s. RdErl.d.MK vom 22.3.2012)

 

Angestrebtes Ziel ist es, dass Kinder die Hausaufgaben „selbstständig und ohne fremde Hilfe bearbeiten können!“ ( s. RdErl.d.MK vom 22.3.2012 Abs.2 )

Da die Voraussetzungen dafür aufgrund familiärer Verhältnisse nicht bei allen Kindern gewährleistet sind, möchten wir mit dem Angebot der Hausaufgabenbetreuung erreichen, dass gleiche Ausgangslagen für den nächsten Unterrichtstag geschaffen werden.

 

6.7.2 Transparenz der Hausaufgabenpraxis

Die Hausaufgabenpraxis wird auf Elternabenden erörtert. Insbesondere

 

  • Inhalte,
  • Methoden,
  • Ziele

 

sollten den Eltern erläutert werden. An die Eltern wird appelliert, „einen ruhigen Arbeitsplatz“ zur Verfügung zu stellen und „eine festgelegte Zeit“ einzuführen, „in der die Kinder ihre Aufgaben erledigen“. ( s.NSchG §96 Abs. 4 )

6.7.3 Organisation der Hausaufgabenbetreuung

Im Regelfall erfolgt die Erledigung der Hausaufgaben zu Hause.

 

Seit Beginn des Schuljahres 2007/2008 gibt es ein schulinternes Hausaufgabenbetreuungssystem.

Die Hausaufgabenbetreuung findet für alle Klassen viermal wöchentlich in 4 - 6 Gruppen statt, die jahrgangsweise kontinuierlich von ein oder 2 pädagogischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiterinnen des Nachmittagsbetriebs in der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr betreut werden.  In jeder Gruppe befinden sich 14 bis 20 Schüler.

Die Hausaufgabenbetreuung ist keine Nachhilfe und kann nicht die Verantwortung für die Kontrolle und die Vollständigkeit der Hausaufgabenerledigung übernehmen. Deshalb wäre es sinnvoll, dass die Eltern die Hausaufgaben ihrer Kinder weiterhin kontrollieren und ggf. fehlende Aufgaben zu Hause erledigen lassen. Hausaufgabenbetreuung befreit Eltern nicht von ihrer Verpflichtung für die Erfüllung der schulischen Pflichten der Kinder zu sorgen.

Teilnehmen können nur Schüler, die von ihren Eltern für die Nachmittagsangebote verbindlich angemeldet werden.

Eine vorzeitige Entlassung vor bzw. nach der Hausaufgabenbetreuung kann nur mit schriftlicher Verfügung der Eltern erfolgen.

Wenn die Schüler/innen häufig ihre Hausaufgaben nicht erledigen – (auch fehlerhafte Hausaufgaben sind angefertigte Hausaufgaben!) – nehmen die Mitarbeiter der Hausaufgabenbetreuung sowie die Klassenlehrer Kontakt miteinander auf. Die Erziehungsberechtigten werden darüber, z.B. über das Mitteilungsheft, von der Lehrerin/dem Lehrer  informiert.

 

In der Regel werden an der Schule am Sultmer für alle Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag Hausaufgaben erteilt. Gestaffelt nach Klassenstufen sollte der tägliche Zeitraum von 30-45 Minuten nicht überschritten werden.

 

6.8  Gewaltprävention

Gerade in heutiger Zeit wird von der Schule gefordert, mehr sozialpädagogische, familienersetzende und auch therapeutische Aufgaben zu übernehmen.

 

Befremdlich ist, dass auch der § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes ausdrücklich darauf hinweist, den Schülern effektive soziale Verhaltensweisen zu vermitteln, allerdings nie darauf eingegangen wird, wie dies geschehen kann.

Etwas ausführlicher geht der Erlass v.7.Mai 1981 ("Die Arbeit an der Grundschule") auf die genannte Thematik ein: "Zentrale Aufgabe aller erzieherischen Bemühungen in der Grundschule ist es, jedem einzelnen Kind eine positive Selbsterfahrung zu ermöglichen, Geborgenheit zu vermitteln und das Gefühl für den eigenen Wert zu stärken.          Die Schule muss für solche Erfahrungen offen sein und Anlässe schaffen, durch die verantwortliches Handeln eingeübt wird." Hier ist demnach ausdrücklich von "Üben" die Rede.

 

Die Schule am Sultmer arbeitet seit Mitte des Schuljahres 06/07 mit dem Programm Faustlos.

In diesem Gewaltpräventionsprogramm wird soziales Verhalten nach einem methodisch-didaktischem Modell schrittweise eingeübt.

Die für den Unterricht zur Verfügung stehenden Materialien umfassen ein Handbuch, ein Anweisungsheft mit differenziert ausgearbeiteten Lektionen und aussagekräftigen Folien.

Wir gehen  davon aus, dass die Curricula geeignet sind, um das Sozialverhalten der Schüler positiv  zu beeinflussen. Insbesondere aber auch unser Klasse2000 Programm hilft hier präventiv zu arbeiten.

 

 

6.9  Gesundheitserziehung

Präventionsarbeit Klasse 2000 zur Gesunderhaltung in Kooperation mit den Eltern

 

Klasse 2000 ist das in Deutschland am weitesten verbreitete Unterrichtsprogramm zur Gesundheitsförderung, Gewalt- und Suchtvorbeugung in der Grundschule. Es begleitet Kinder von Klasse 1-4 und soll sie bei einer gesunden und suchtfreien Entwicklung unterstützen.

 

Pädagogen, Mediziner, Psychologen, Sport- und Ernährungswissenschaftler und auch Eltern haben dieses ganzheitliche Curriculum entwickelt. Es wird fortlaufend evaluiert und verbessert. Lehrkräfte und speziell geschulte Klasse2000-Gesundheitsförderer gestalten pro Schuljahr ca. 15 Unterrichtseinheiten zu den wichtigsten Gesundheits- und Lebenskompetenzen:

·         Gesund essen und trinken

·         Bewegen und entspannen

·         Sich selber mögen und Freunde haben

·         Kritisch denken und Nein sagen, z. B. zu Alkohol und Tabak

·         Probleme und Konflikte lösen.

Die positive Wirkung des Programms ist wissenschaftlich belegt: Ehemalige Klasse2000-Kinder haben auch noch am Ende der 7. Klasse seltener schon einmal geraucht und konsumieren weniger Alkohol als Jugendliche, die nicht an dem Programm teilgenommen haben. Träger von Klasse2000 ist ein gemeinnütziger Verein.

Die Schule am Sultmer beteiligt sich seit 1999 durchgehend an dem Konzept Klasse2000. Zahlreiche Sponsoren ermöglichten und ermöglichen auch derzeit den Einsatz dieses Programms in vielen Klassen unserer Schule. Gesundheitserziehung, Gewalt- und Suchtvorbeugung müssen früh beginnen. Die Klassenlehrer der ersten Klassen thematisieren das Konzept schon während der ersten Elternabende des 1. Schuljahres. Als zusätzliche Informationen erhalten die Eltern einen Elternbrief und ein Klasse2000-Elternheft mit einem Überblick über die Konzeption und Themen von Klasse 1-4.

Klasse2000 legt einen besonderen Fokus auf die Kooperation mit den Eltern, damit sie zu Hause das unterstützen können, was die Kinder in der Schule über Gesundheit lernen und erfahren. Während der gesamten Grundschulzeit intendiert das Programm somit eine kontinuierliche Einbeziehung des Elternhauses in die Gesundheitserziehung zum Beispiel über Forschungsaufträge der Schüler für zu Hause:

Im 1. Schuljahr werden die Kinder ermuntert, Atementspannung (KLARO-Atmung) auch zu Hause durchzuführen. Die KLARO-Regeln für Zuhören und Sprechen sollen ebenfalls zu Hause vorgestellt werden. Das bewusste Aussprechen von Komplimenten sollen die Kinder auch in ihren Familien anwenden. Bewegungsspiele, welche die Kinder bei Eltern und Großeltern erfragt haben, sollen im Unterricht wiederbelebt werden. Mit Unterstützung der Eltern führen die Kinder anschließend eine Woche lang ein Bewegungs-Tagebuch. Pausenbrote werden auf ihren Gesundheitsgehalt überprüft. Gesunde Zutaten, insbesondere Obst und Gemüse sowie Vollkornprodukte sollen anhand der Drehscheibe ‚KLAROs starke Pause‘ zu Hause ausgesucht oder eingekauft werden. Wasser soll als bester Durstlöscher erfahren werden. Die Familien werden zu mindestens einer gemeinsamen Familienmahlzeit täglich angeregt.

Im 2. Schuljahr werden die Erziehungsberechtigten mittels eines Elternbriefes, dessen Erhalt gegengezeichnet werden soll und einer 2-wöchigen Pausen-Check-Aktion direkt in die Gesundheitserziehung miteinbezogen. Die Eltern werden aufgefordert, ihren Kindern täglich Obst und Gemüse sowie ausschließlich Mineral- oder Leitungswasser als Getränk zum Pausenfrühstück mitzugeben. Auf einem riesigen Plakat verfolgen die Schüler täglich ihren steigenden Obst-, Gemüse- und Wasseranteil ihres Pausenfrühstücks. Die Eltern sollen ebenfalls in die Entspannungs-Einheit einbezogen werden. Die Kinder führen Protokoll über die Schlafdauer und helfende häusliche Einschlafrituale.

Im 3. Schuljahr werden die Eltern erneut in die Unterrichtseinheit zur gesunden Ernährung einbezogen und nach weiteren Ideen für ein gesundes Pausenbrot / leckeren Rezepten befragt. Außerdem protokollieren die Kinder einige Tage zu Hause, wie sie am Nachmittag Bewegung in ihren Alltag bringen und in welcher Weise sie Entspannung finden.

Im 4. Schuljahr bezieht ein Pausenbrotwichteln erneut das Elternhaus in den Klasse2000-Unterricht mit ein. Ein Selbstexperiment zum täglichen Konsum von Bildschirmmedien wird ebenfalls zu Hause eine Woche lang protokolliert und anschließend im Schulunterricht ausgewertet. Alternative bewegungsfreundliche Freizeitaktivitäten sollen daheim ausprobiert werden. Interviews zum Thema Rauchen und Alkohol sollen die Kinder wiederum in ihrem häuslichen Umfeld durchführen. Auch die Patenschaft eines Vertrages zur Selbstverpflichtung nicht zu rauchen sollte aus dem häuslichen Umfeld stammen.

 

Das Gesundheits- und Suchtpräventionsprogramm „Klasse 2000“ begleitet die Kinder während der gesamten Grundschulzeit und soll sie bei einer gesunden und suchtfreien Entwicklung unterstützen. Pädagogen, Mediziner, Psychologen, Sport-, Ernährungswissenschaftler und Eltern haben dieses ganzheitliche Curriculum entwickelt. Es wird fortlaufend evaluiert und verbessert. Die Wirksamkeit des Programms wurde am Beispiel des Rauchverhaltens von Schulkindern bestätigt.

Inhalte:

Den eigenen Körper spielerisch kennen lernen und erfahren,

Freude an Bewegung haben,

Entspannung und Genussfähigkeit lernen,

Gefühle wahrnehmen und ausdrücken,

Vertrauen zu sich und anderen gewinnen,

dem Gruppendruck widerstehen und „Neinsagen“ lernen,

die eigene Umwelt aktiv mitgestalten .

 

Ziele:

Entwicklung eines positiven Körperbewusstseins und Gesundheitsbegriffes,

Stärkung der sozialen Kompetenzen und des Selbstwertgefühls,

Schulung eines kritischen Umgangs mit Genussmitteln und Alltagsdrogen,

Schaffung eines gesundheitsfördernden Umfeldes.

 

6.10.   Medienkonzept

 

6.10.1  Pädagogisch- didaktisches Konzept

Ziel des Unterrichtes ist, möglichst alle Schüler nach ihrer individuellen Voraussetzung im Umgang mit den neuen Medien zu fördern.

 

Die Vermittlung von grundlegenden Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten soll den Lernmöglichkeiten des Einzelnen angepasst sein, d.h. der Schwerpunkt des Erlernens verlagert sich auf das selbstständige und selbsttätige Lernen der Schüler, damit sie nach und nach den veränderten Voraussetzungen gerecht werden können.

Gruppen- und Partnerarbeit fördern das soziale Lernen und befähigen zur Teamarbeit.

Die Schüler gelangen auf diese Weise zu mehr Selbstständigkeit und werden so in die Lage versetzt, ihre Arbeit in eigener Verantwortung zu organisieren.

Ein Teil der Schüler ist in der Lage nach kurzer Zeit selbstständig am PC zu arbeiten, so dass sich die Lehrkraft verstärkt um die schwächeren Kinder kümmern kann. Der PC dient auch als zusätzliche Lernhilfe im Förderunterricht.

Üben und wiederholen sind wesentliche Bestandteile des Lernens. Dazu ist der Einsatz von guter Lernsoftware sicherlich sinnvoll.

Die Nutzung der sozialen Medien (Facebook, Whatsapp) wird mit den Schülern und Schülerinnen besprochen. Insbesondere sollen sie auf die Gefahren im Umgang mit den sozialen Medien aufmerksam gemacht werden.    

 

6.10.2          Integration von Multimedia im Unterricht

Im Deutschunterricht kann spezifische Lernsoftware für Lesen, Rechtschreibung und Grammatik eingesetzt werden. Darüber hinaus nutzen die Schüler und Schülerinnen das Programm „Antolin“.

Ebenfalls eignet sich der PC auch als Schreibwerkzeug.

Schreiben mit Textverarbeitung kann dazu führen, dass Kinder den Schreibprozess leichter bewältigen.

Der Einsatz von Rechtschreib- und Grammatikkontrollprogrammen, Wörterbüchern, einfacher Fehlerkorrektur, das Formatieren von Texten und ansprechend gestaltete Ausdrucke bringt den Schülern diverse Vorteile.

Mit der Möglichkeit der Korrektur von Schreibfehlern, Satzzeichen, nachträglicher Veränderung durch Hinzufügen neuer Gedanken, Überarbeiten von einzelnen Satzteilen oder einfacher Fehlerkorrektur nach dem Ausdruck, werden weitere Vorteile offensichtlich.

Das Selbstbewusstsein der Schüler mit Schreibschwierigkeiten wird sicherlich gestärkt, wenn es ihnen gelingt, einen Text zu schreiben, den sie in einem sauberen Computerausdruck lesen können. Es ist zu erwarten, dass sich ihre Wahrnehmungsfähigkeit für den schriftlichen Bereich erhöhen wird.

                       

Im Mathematikunterricht ist das Ziel der Übungsprogramme, mathematische Fertigkeiten zu sichern und Fähigkeiten zu fördern.

Geeignete Software stellt den Kindern Aufgaben und greift bei falschen Lösungen ein. Bereits Gelerntes wird so gefestigt, vertieft und mit Neuem verknüpft.

Die Grundrechenarten können in relativ kurzer Zeit erlernt werden.

Der Erfolg bei richtiger Eingabe wird den Schülern sofort bestätigt.

Jeder Schüler kann sein Arbeitstempo selbst bestimmen.

Der direkte Leistungsvergleich in der Gruppe entfällt.

Im Sachunterricht kann der PC zur Vorbereitung und Durchführung von Projekten zu Themen wie Pflanzen, Tiere, Wetter, Wasser etc. genutzt werden.

Die interaktiven Medien stellen hierbei eine Bereicherung des Unterrichtes dar.

Mit ihrer Hilfe werden Veranschaulichungen von Prozessen vermittelt, die herkömmliche Unterrichtsmedien nicht leisten können.

Elektronische Lexika geben Einblicke in technische, medizinische oder natürliche Vorgänge, die mit normalen Nachschlagewerken nicht möglich sind.

In Klasse 3 und 4 ist jeweils eine Stunde PC-Unterricht pro Woche im Stundenplan verankert.

 

6.10.3 Einsatz der Medien

Die Medienecke im Klassenraum 

Die Vorteile dieser Einrichtung liegen darin, dass während des Unterrichtes eine gezielte Differenzierung erfolgen kann, der PC als Informationshilfe ständig zur Verfügung steht, die Schüler die gesamte Woche Zugang zum PC haben und eine spontane Einbeziehung in den Unterrichtsablauf möglich ist. Es ist angestrebt, alle Klassen mit einem Computer auszustatten.

Eine Differenzierung sowie eine individuelle Förderung der Schüler könnten sich auf diese Weise im Unterricht eröffnen.           

 

Der Computerraum

Hier wird im Klassenverband unter der Anleitung eines Lehrers oder einer Lehrerin gearbeitet. Hinzu kommt die Möglichkeit der Nutzung des Internets.

 

Dieses ist das Medium mit dem größten frei zugänglichen Wissen der Welt. Neben aktuellen und sehr nützlichen Informationen enthält es aber auch viele Angebote, deren Inhalte für die Schüler bedenklich sind. Vorsorglich wurde hier eine Firewall installiert.

Die allgemeine Zielsetzung im Grundschulunterricht ist die eigenverantwortliche Nutzung des Internets mit den Diensten „www“ und „E-mail“.

Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen „Informationen einholen“ und „Kommunikation“.

Die Möglichkeiten des Internets sollen den Kindern auf kindgerechte Weise und unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungswelt nahe gebracht werden.

           

Die Voraussetzung für die Nutzung des Internets durch die Schüler ist jedoch eine große Lesekompetenz und ein gutes optisches Wahrnehmungsvermögen.

            Dieses muss bei Grundschulkindern noch besonders ausgebildet werden.      

            Unter der Voraussetzung, dass die Eltern der Schüler schriftlich ihre Erlaubnis erteilen, dürfen diese sich eine eigene E-mail-Adresse einrichten, um auf diesem Weg mit Kindern aus fremden Städten und Ländern Kontakt aufzunehmen und sich auszutauschen.

            Eine weitere sinnvolle Möglichkeit wäre u.a., Kontakt zu anderen Grundschulen aufzunehmen und sich mit diesen auszutauschen. 

 

 

6.10.4 Technische Ausstattung

   Der Computerraum wurde im Schuljahr 2002/03 mit 10 modernen PCs  aus Finanzmitteln der Schule eingerichtet.

Zeitgleich nahm unsere Schule als Einsteigerschule an der Aktion N21 teil.

 

2004 erhielten wir einen Internetzugang. Die PCs sind untereinander vernetzt.           

Es wurde ein Beamer im Computerraum installiert, um den Unterricht zu unterstützen.

Im Musikraum befindet sich ein zweiter Beamer, der für Multimedia (DVD, Präsentationen, etc.) genutzt wird.

 

Zurzeit stehen im Computerraum 20 Laptops zur Verfügung, die über einen Server von der Lehrkraft gesteuert werden können. Ebenso steht ein Laserdrucker zur Verfügung.

Im Elternsprechzimmer ist ein Computer zur ausschließlichen Nutzung durch die Lehrkräfte vorhanden. Es besteht die Möglichkeit über den Kopierer zu drucken.

Jede Klasse verfügt über einen CD-Player. In der Turnhalle ist eine Lautsprecheranlage installiert, die auch für Theater- und Musicalvorstellungen genutzt wird. Weiterhin sind 4 Headsets, zwei aktive Lautsprecherboxen mit Ständer, eine aktive Monitorbox, zwei schnurlose Mikrofone für den Gesang, zwei mal vier schnurlose Mikrofone für Sprecher und ein Mischpult vorhanden.

 

Im Rahmen der Bewerbung für den „Leseclub“ wurde der Schule ein Tablet von der Stiftung Lesen zur Verfügung gestellt. Dieses kann auch für Fotos und zur Dokumentation von zum Beispiel Interviews für die Schülerzeitung (Sprachaufnahme) genutzt werden.

 

Im Schuljahr 2014/2015 wurde die Schülerbücherei renoviert, neu ausgestattet und in diesem Zuge digitalisiert. Dafür steht ein Computer mit Barcodescanner zur Verfügung.

Im August 2015 erhielten wir für vorerst vier Klassen Smartboards (je eines pro Jahrgang), die jeweils mit den PC-Programmen zu den Lehrwerken der Schule bestückt wurden. Finanziert und gewartet werden sie von der Stadt Northeim. Zu jedem Smartboard gehört ein Surface-Tablet und ein externes Laufwerk zum Abspielen von Medien wie DVDs. In naher Zukunft sollen alle Lehrkräfte durch eine interne Fortbildung mit den Smartboards vertraut gemacht werden. Ebenso sollen alle Klassenräume nach und nach mit Smartboards ausgestattet werden.

Auf jedem Flur befindet sich ein rollbarer Overheadprojektor. Zudem steht ein transportabler Projektor im Lehrerzimmer bereit.

 

 

6.11.   Vertretung

Für den Fall, dass eine Lehrkraft ausfällt und somit eine Vertretung nötig wird, müssen die jeweiligen Lehrwerke an zentraler Stelle zur Verfügung stehen. Zusätzliches Arbeitsmaterial (Arbeitsblätter usw.) sollte übersichtlich nach Fächern geordnet und gut zugänglich aufbewahrt werden.

 

Für fachübergreifende Zusatzangebote (Mandalas etc.) ist auch zu sorgen. Ferner  ist wünschenswert, dass auch Material zur Freiarbeit vorhanden ist.

Als Grundlage für eine systematische  und kontinuierliche Unterrichtsplanung dient ein Wochenplan. Hierbei sollte der zu bearbeitende Lernstoff inhaltlich

 für eine Wochenspanne im Voraus fixiert und durch Angaben (Seitenzahlen,

Aufgabennummern, Arbeitsblatthinweise etc.) konkretisiert sein. Auf tägliche Angaben kann verzichtet werden.

 

Das Klassenbuch liegt selbstverständlich ebenfalls bereit. Die Vertretungskräfte übernehmen den Eintrag aller nötigen Angaben.

Bei mittelfristigem Ausfall einer Lehrkraft müssen die Lehrkräfte der Parallelklasse(n) eine Mitverantwortung bei der Planung übernehmen.

Bei langfristigem Ausfall einer Lehrkraft bemüht sich die Schulleitung um einen entsprechenden Ersatz. Hierbei ist zu gewährleisten, dass der Unterricht mit allen wichtigen Kriterien (Lernkontrollen, Elterngespräche, allgemeine Klassenführung etc.) kontinuierlich fortgeführt wird.

 

Ab dem Schuljahr 2016/2017 wird zusätzlich in jeder Klasse eine sog. Rote Mappe bereitliegen. In ihr sind die wichtigsten Daten der Schüler und der Klasse dokumentiert:

  • Schülerverzeichnis mit Notfallnummern und Besonderheiten (z.B. Allergien)
  • Stundenplan
  • Schülerrat, Hausaufgabenbetreuung, AG Einteilungen
  • Betreuung der Schüler der 1. und 2. Klasse
  • erweiterte Betreuung nach der Ganztagsschule
  • Elternvertreter mit Telefonnummern
  • Konferenzvertreter mit Telefonnummern
  • Klasseninterne Regeln und Rituale (Geburtstage, Klassenrat, Dienste, Morgen-und Abschlusskreis, vergessene Hausaufgaben, etc.)
  • Namensschilder

 

 

6.12  Fortbildung

 

Vorbemerkungen

Die Grundschule ist Bestandteil der Gesellschaft. Daraus ergeben sich Pflichten, die sich an den sozialen Gegebenheiten orientieren.

Dazu gehören die Umsetzung der Schulstrukturen (eigenverantwortliche Schule, Offene Ganztagsschule, Inklusion), die Umsetzung der Kerncurricula, die Einbindung der neuen Medien (IT-Unterricht, Smartboards) oder die Anwendung methodischer Konzepte (Klippert).

Nur durch Weiterbildung auf zeitgemäßem Niveau kann die Leistungsfähigkeit der Lehrer/innen und die Qualität von Schule mittel- und langfristig gesichert werden.

 

Grundsätze

Das gesamte Kollegium ist verantwortlich für die pädagogische Weiterbildung der Schule.

Für die Fortbildung gibt sowohl die langfristige Planung, um den Gesamtzusammenhang nicht aus dem Auge zu verlieren, als auch die kurzfristige, für das Abdecken der Probleme des Schulalltags.

Daraus ergeben sich für uns vier Kategorien der Fortbildung, die sowohl schulintern oder extern, individuell, als Fachgruppe oder als Gesamtkollegium durchgeführt werden können bzw. müssen.

Kategorien

 

 

Kategorie I

 

Kategorie II

 

Kategorie III

 

Kategorie IV

 

Qualitätsmanagement

 

Führungsverhalten

 

Evaluation

 

Zeitmanagement

 

Eigenverantwortliche Schule

 

Offene Ganztagsschule

 

Schwerpunktschule

 

Offene Eingangsstufe

 

Inklusive Schule

 

 

 

 

Methodenkonzept

 

Kommunikations-

training

 

Teamentwicklung (Mediation)

 

Schulprogramm

 

Lernstandsfeststellung

 

Erstellung von Förderplänen

 

Umsetzung der Kerncurricula

 

Leseförderung

 

Dyskalkulie

 

Gewaltprävention

 

Vorschulische Sprachförderung

 

Sprachförderung in der Schule

Hochbegabtenförderung

Inklusion

Übergang Kiga-GS

Übergang Grundschule – weiterführende Schulen

Schülerbeurteilung

 

IT / Neue Medien

 

Fachspezifische Fortbildungen in

 

Deutsch

Mathe

SU

Englisch

Religion

Sport

Musik

Kunst

 

 

Planung

Längerfristige Fortbildungen werden zu Beginn des Schuljahres von der Gesamtkonferenz bzw. in der Dienstbesprechung festgelegt.

Ebenso die Schwerpunkte der Fortbildungen in den einzelnen Kategorien. Darüber hinaus sollten jederzeit kurzfristig individuelle Fortbildungswünsche, die auch über die Planung für das Schuljahr hinausgehen, berücksichtigt werden.

 

Am Ende des Schuljahres müssen  in einer Dienstbesprechung die Schwerpunkte für das kommende Schuljahr festgelegt werden, um daraus die Planung für das kommende Schuljahr zu erstellen.

 

Planung 16/17

 

Kategorie

Themenbereich

Teilnehmer

 

I

Qualifizierung Schulleiter und ständige Vertretung

Evaluation

Schulleitung

 

Andrea Hampe

II

Überarbeitung Schulprogramm

Gesamtes Kollegium

 

III

Schilf: Inklusive Schule

Umsetzung der Kerncurriccula

Sprachförderung in der Schule

Gesamtes Kollegium

Fachkonferenzen

Fachlehrerin Sprachlernklasse

IV

noch nicht festgelegt

Fachlehrer

 

 

 

 

7. Schulleben

 

7.1 Schüler - Eltern – Schule

 

7.1.1 Schülermitbestimmung an der Schule am Sultmer

Die Förderung der Partizipation von Schülerinnen und Schülern in Grundschulen legt den Grundstein für demokratisches Handeln, dient als Prävention gegen Gewalt und erhöht den Bildungserfolg, da sie Kindern soziale Schlüsselkompetenzen zur  Bewältigung von schwierigen Situationen vermittelt. Wenn Schüler mitentscheiden können bei Belangen, die die ganze Schule betreffen, identifizieren sie sich stärker mit der eigenen Schule, als wenn Lehrer alles vorgeben.

Partizipation ist als Prozess zu sehen, der sich ständig weiterentwickelt. Es ist jedoch auch ein grundsätzliches Recht der Kinder. Handlungsbereiche der Partizipation an der Grundschule sind z.B. Mitbestimmung bei der

·         Unterrichtsgestaltung (z.B. Wunschstunden, Projekte, Präsentationen usw.)

·         Leistungsbeurteilung (z.B. Schreibkonferenzen in Deutsch, kriteriengeleitetes           

Bewerten in Kunst, ...)

·         und im Schulleben.

 

Schüler an der Schule übernehmen in verschiedenen Bereichen Verantwortung. Sie beteiligen sich am Klassenrat und die gewählten Klassensprecher auch am Schülerrat. Ausgewählte Schüler der 3. und 4. Klassen helfen als Büchereidienst in der Schülerbücherei mit. Während der Frühbetreuung (7.30 bis 8.00 Uhr) organisieren die Schüler die Ausgabe der Spielmaterialien selbstständig. In den Pausen stellen Schüler eigenverantwortlich die Fußballtore raus und wieder hinein. Der Basketball wird bei der Sekretärin geholt und zurück gebracht. In den Klassen übernehmen alle Kinder (wöchentlich wechselnd) verschiedene Klassendienste. In den Klassen werden selbstverständlich "Helferkinder" bzw. auch "Experten" genannt in offenen Unterrichtsformen eingesetzt. Für die Zukunft wurde während der SCHILF Inklusion überlegt, dass in der Zukunft auch Streitschlichter und/oder ein Sanitätsdienst ausgebildet werden könnten. Eine Pausenspielausgabe durch Schüler organisiert kam auch als Idee auf.

Die Klassensprecherwahl hat sich als demokratisches Ritual an Schulen eingebürgert. Auch im Niedersächsischen Schulgesetz §2 wird über die Teilhabe von Kindern z.B. als Klassensprecher geschrieben. Es geht einerseits um die aktuelle Beteiligung, andererseits um die Vorbereitung auf die zukünftige Teilhabe in der Welt der Erwachsenen. Bereits Grundschüler verfügen über die Kompetenzen, selbstständig zu entscheiden, von wem sie sich repräsentieren lassen möchten.

Im niedersächsischen Kerncurriculum für Sachunterricht in Grundschulen wird im Bereich Gesellschaft und Politik auch auf die Mitbestimmung von Kindern eingegangen. Eine zu erwartende Kompetenz lautet, Schüler und Schülerinnen können an demokratischen Entscheidungen im Schulleben mitwirken. Dies wird vor allem in Klasse 3. und 4. besprochen.

 

Der Schülerrat besteht aus den Klassensprecherinnen und den Klassensprechern der 2. bis 4. Klassen. Diese wurden von ihren Klassengemeinschaften  demokratisch gewählt. Sie haben auch jeweils einen Vertreter bzw. eine Vertreterin. Jede Klasse stellt einen Jungen und ein Mädchen als Klassensprecherteam. In den Schülerratssitzungen begleiten die Grundschullehrkraft Frau Wiebersiek und die Förderschullehrkraft Frau Striegler die Kinder zuverlässig und vertrauensvoll. Wir nehmen die Belange und Wünsche der Schüler ernst. Der Schülerrat trifft sich seit Januar 2014 regelmäßig mit den 2 Lehrerinnen (siehe oben). Bisher wurde mindestens je eine Schülerratssitzung pro Halbjahr von jeweils anderthalb Stunden durchgeführt. Ab Mai 2016 wollen wir versuchen uns jeweils am 1. Donnerstag im Monat in der 1. großen Pause zu treffen. Dadurch wird der Austausch häufiger und es kann auf aktuelle Belange schneller eingegangen werden.

Die Klassensprecher beraten über viele Bereiche des Schullebens. Dabei geht es sowohl um die Weiterentwicklung von Regeln des Zusammenlebens als auch um den Austausch über neue Ideen und Vorschläge zur Gestaltung des Schulalltags. Bei jeder Schülerratssitzung wird ein Protokoll (Vorlage siehe Anhang) geschrieben. Es wird in jeder Sitzung ein Gesprächs- und ein Protokollführer festgelegt. Das Protokoll wird dann in die Schülerratsmappe geheftet. Die Klassensprecher sollen dann wichtige Informationen an ihre Klassen weiter geben.

 

Besonders wichtig ist, dass zu Beginn jedes Schuljahres über die Aufgaben eines Klassensprechers gesprochen wird. Jeder Klassensprecher sollte wissen, wie er sich bei Problemen und Streitereien in der Klasse verhält.

 

Folgende Entwicklungen sind der Arbeit des Schülerrates zu verdanken:

·         Mitbestimmung bei vielen Einzelentscheidungen (z.B. Pausen- und Schulregeln)

·         Informationsweitergabe an alle Schüler - wer ist für was zuständig in der

Schule

·         Organisation eines Stands beim Schulfest

·         Entwicklung und Durchführung eines Schulquiz

·         Sammeln von Spenden für den Bolzplatz

·         Sammeln von Verbesserungsmöglichkeiten des Schullebens

 

Der Schülerrat besteht noch nicht so lange. Für die Zukunft könnten wir uns vorstellen, dass z.B. an Themenschwerpunkten pro Schuljahr gearbeitet wird, wie z.B. Schulprogramm oder Streitschlichtung. Ausgeweitet werden könnten auch noch die Mitarbeit bei der Schulhofgestaltung, das Halten von kurzen Reden bei Festen, die Teilnahme bei Schulvorstandssitzungen, das Schreiben von Texten für die Schülerzeitung oder das Mitgestalten der Schulhomepage.

 

 

7.1.2 Schulvorstand

Mit Einführung der eigenverantwortlichen Schule zum 01.08.2007 haben die Schulen umfangreiche neue Kompetenzen bekommen, um ihre Qualität weiterzuentwickeln. Wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung ist der

Schulvorstand als zentrales Organ der Schule, wobei die pädagogische Verantwortung der Gesamtkonferenz bestehen bleibt.

Der Schulvorstand unserer Schule besteht aus acht Mitgliedern, wobei folgende Mitglieder zu Beginn des Schuljahrs 2015/2016 gewählt wurden:

 

            Elternvertreter:         Stefanie Brandt

                                               Ilona Großbach

                                               Chantal Pannhausen

                                               Mark-Oliver Wode

 

            Lehrervertreter:        Corinna Kulp-Wahmke

                                               Kerstin Kalina

                                               Ilse Quessel

                                               Katja Wiebersiek

 

                                                

7.1.3 Schulelternrat

Die Schulleitung nimmt regelmäßig an den Sitzungen des Schulelternrats teil. Im Rahmen dieser Sitzungen wird die Elternvertretung so umfassend wie möglich über schulische Entwicklungen wie Probleme informiert. In den letzten Jahren lag der Schwerpunkt dieser Informationen auf den bildungspolitischen Veränderungen in der Schule, wie Offene Ganztagsschule, Inklusion, aber auch spezifische, wie Veränderung der Einzugsbereiche.

 

7.1.4 Vorstand des Schulelternrats

Der Vorstand des Schulelternrats (momentan Stefanie Brand und Mark-Oliver Wode) arbeiten sehr eng mit dem Schulvorstand (Personalunion) und der Schulleitung zusammen. Darüber hinaus ist Frau Brand Mitglied des Schulausschuss der Stadt Northeim, des Stadteltern- und Kreiselternrats.

 

 

 

7.1.5 Gesamtkonferenz

Zu den Gesamtkonferenzen werden die hierfür gewählten Elternvertreter fristgerecht eingeladen. Bei Verhinderung springen die Stellvertreter ein. Beide sind stimmberechtigt.

 

7.1.6 Informationsveranstaltungen

Für die Erziehungsberechtigten werden regelmäßig folgende Informationsveranstaltungen angeboten:

 

  • Infoabend für die Erziehungsberechtigten der Schulanfänger zum Verfahren der Einschulung, zur Sprachstandsfeststellung und zur Sprachfrühförderung
  • Infoabend für die Erziehungsberechtigten der Schulanfänger mit der zukünftigen Klassenlehrerin zur Einschulung und zum Schulanfang
  • Infoabend für die Erziehungsberechtigen der 4. Klassen zur Schulstruktur im Land Niedersachsen, zum Verfahren der Übergänge zu den weiterführenden Schulen, zu den Beurteilungskriterien in den Fächern und zum Arbeits- und Sozialverhalten und zur Entscheidungsfreiheit der Erziehungsberechtigten in Bezug auf die Schullaufbahn ihrer Kinder
  • Infoabende für die Erziehungsberechtigten der 4. Klassen zum Anforderungsprofil der weiterführenden Schulen (unter Federführung der weiterführenden Schulen)

 

7.1.7 Elternabende

Es finden jährlich in der Regel zwei Klassenelternabende statt. Zum ersten Elternabend vor der Einschulung im 1. Schuljahr wird von der Klassenlehrerin eingeladen. Auch die weiteren Elternabende werden in der Regel in enger Kooperation zwischen Klassenelternratsvorsitzenden und Klassenlehrerin vorbereitet. Der Schulleiter nimmt auf Einladung auch an Klassenelternabenden teil.

 

7.1.8  Leseförderung

Die Leseförderung hat nicht nur das Ziel, die Lesefähigkeit der Kinder zu verbessern,  sondern sie soll vor allem die Kinder motivieren zu lesen und selbst kreativ zu werden. Der Umgang mit dem geschriebenen Wort, mit Texten und Geschichten ist von Bedeutung.

Neben der Leseförderung im Unterricht, die durch verschiedenen Methoden  wie zum Beispiel Antolin,  Leseversammlungen, Lesetagebücher, Buchvorstellungen usw. gestützt wird, findet an der Schule am Sultmer die Leseförderung auch im kleinen und freizeitorientierten Rahmen statt. In einigen Klassen haben sich Eltern als „Lesemütter“ bzw. „Leseväter“ zur Verfügung gestellt, die wöchentlich ein- oder mehrmals in die Schule kommen und einzelne Kinder oder Kleingruppen bei Leseübungen unterstützen.

 

Die individuellste Form der Leseförderung ist die 1:1- Betreuung durch einen Lesepaten oder eine Lesepatin, die mit dem Kind gemeinsam liest, spielt, Dinge des Alltäglichen bespricht, somit ein offenes Ohr hat und ganz nebenbei den kindlichen Wortschatz erweitert. Die Kinder, denen diese individuelle Förderung zuteil wird, werden von ihrem Klassenlehrer ausgewählt und verfügen oftmals über einen Migrationshintergrund.

Die Lesepaten, von den Kindern auch liebevoll Leseomas oder Leseopas genannt, stellen ihre wertvolle Zeit mit großem Engagement seit mehreren Jahren im Auftrag des Vereins Deutsch für alle- Mentor, an der Sultmerschule zur Verfügung.

Seit dem Jahr 2014 beherbergt die Schule am Sultmer einen Leseclub in der neu gestalteten Schülerbücherei. Dieser Leseclub ist eine Initiative der Stiftung Lesen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung. Im Rahmen des  Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ richtet die Stiftung Lesen neue Leseclubs in ganz Deutschland ein.

Aktuelle Bücher, ein umfangreiches Medienangebot und der kreative Umgang mit dem Buch sollen bei den Kindern die Lust am Lesen wecken.

 

Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Leseangebote des Leseclubs freiwillig, als freizeitorientiertes Leseangebot im Rahmen des Ganztagsbetriebes. In gemütlicher Runde lesen und spielen die Kinder in kleinen Gruppen zu frei gewählten Themen und beschäftigen sich nebenbei oder auch ganz bewusst mit Büchern, Medien und Hörangeboten. Folgende Leseangebote können genutzt werden:

die freie Lesezeit . Dieses Angebot richtete sich an alle Schüler, welche die Zeit nach der  Hausaufgabenbetreuung als Ruhezeit bis zum Beginn der eigentlichen AGs nutzen möchten.

Die Schülerzeitung wird als Lese-AG angeboten, die es seit dem Schuljahr 2014/15 gibt. Hier erstellen engagierte Schülerinnen und Schüler in Eigenregie mit Unterstützung zweier Betreuer eine Zeitung für ihre Mitschüler.

Weitere themenorientierte Angebote wie z.B. den Krimiclub, den Märchen- und den Tierclub können gewählt werden. Diese Angebote werden teilweise von Lehrkräften, aber auch von Ehrenamtlichen Mitarbeitern angeboten.

Die Teilnahme am Bundesweiten Vorlesetag im Jahr 2015 war ein großer Erfolg und hat allen Beteiligten an der Sultmerschule große (Lese-)freude bereitet.

 

7.1.9 Klassenfeste und Feiern

Vielfältige Klassenfeste und Feiern werden von Eltern unterstützt und mitgestaltet. Aktuelles kann der Schulhomepage entnommen werden.

 

7.1.10  Sportveranstaltungen

Im Laufe des Schuljahres nehmen immer wieder SchülerInnen an Sportveranstaltungen unterschiedlicher Art teil.

Der „Stadtlauf“ in der Northeimer Altstadt ist zu einer festen Größe geworden. Aus jeder Klasse laufen etliche Kinder die 1200m-Strecke, um sich mit SchülerInnen anderer Schulen zu messen.

Ein weiterer Event ist der Duathlon „Swim & Run“, der mit großer Begeisterung angenommen und in einem Freibad ausgetragen wird.

Zu Beginn des neuen Kalenderjahres steht der „Tischtennis-Rundlauf-Cup“ an, der auf erster Ebene schulintern mit allen Klassen 3 und 4 durchgeführt wird. Auf der folgenden Ebene treffen dann Schulmannschaften aus jeweils Klasse 3 bzw. 4 aus dem Landkreis aufeinander und ermitteln ihre Sieger.

Auch der Fußballsport kommt nicht zu kurz. Auf einem „Futsal-Turnier“ der vielen Grundschulen des Landkreises stellen die Kicker ihr Können unter Beweis.

Das „Grundschul-Handballturnier des Northeimer Gymnasiums Corvinianum“ ist ein weiterer Bestandteil der sportlichen Aktivitäten. Hierbei treffen gemischte Mannschaften von Jungen und Mädchen aufeinander und wetteifern miteinander.

Die schulintern ausgetragenen „Bundesjugendspiele“ finden im Bereich Leichtathletik statt. Veranstaltet wird ein Vierkampf (50m-Lauf, Schlagballweitwurf, Weitsprung sowie der 800/1000m-Lauf), von dem die schlechteste Leistung gestrichen wird und somit ein Dreikampf zur Wertung kommt. Die Eltern beteiligen sich regelmäßig als Kampfrichter und versorgen die Teilnehmer mit Obst und Getränken, die vom Förderverein zur Verfügung gestellt werden.

Den Abschluss des Schuljahres bildet das vom Förderverein ausgerichtete „Fußball-Turnier“ der Klassen 4 mehrerer Northeimer Grundschulen. Gespielt wird auf einem eigens dafür hergerichteten Spielfeld im Bereich der Stadtverwaltung. Die Spiele werden von vielen Fans gern als Zuschauer besucht.

 

7.1.11 Fahrradturniere

Im dritten Schuljahr findet jährlich ein Fahrradturnier in Begleitung des ADAC statt, bei dem Geschicklichkeit unter Beweis gestellt werden sollen. Bei der Fahrradprüfung im Realverkehr der Schüler der 4. Klassen nehmen einige Eltern der betroffenen Klassen als Wertungsrichter an den einzelnen Stationen teil.

 

 

7.2 Förderverein

Der Förderverein wurde im Jahr 1996 gegründet und hat derzeit 59 Mitglieder. Er setzt sich aus Eltern, Freunden der Schule und Lehrern zusammen und unterstützt die Schule am Sultmer bei der Beschaffung besonderer, nicht im Rahmen der durch den Schulträger zur Verfügung gestellten Mittel (Lehr- und Lernmittel). Alle eingenommenen Gelder aus Veranstaltungen und den Mitgliederbeiträgen werden für die Unterstützung der Schule am Sultmer aufgewandt.

 

Aufgabengebiete:

  • Hilfe bei der Verbesserung der sächlichen Ausstattung der Schule, z.B. Sport- und Spielgeräte (klassenindividuelle Spiel- und Unterrichtsmaterialien u.ä.)
  • Mitwirkung bei der Neu- und Umgestaltung des Schulumfelds (Schulhofumgestaltung, neue Spielgeräte, z.B. neue Pausenspielgeräte)
  • Unterstützung bedürftiger Kinder bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen.
  • Förderung von Aktivitäten, welche die musischen und sportlichen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ansprechen (kleine Sportfeste, Teilnahme an den Schulfesten alle vier Jahre, Unterstützung von Projektwochen, Schulzirkus, Theaterbesuche)
  • Ausrichtung von Veranstaltungen (Einschulungsfeier, der Weihnachtsmarkt “Markt der schönen Dinge”, Ostermarkt )
  • Unterstützung des Ganztagsbetriebes durch drei AG`s: Kinderzirkus Fidibus, Selbstverteidigungskurs, Schwimm-AG.
  • Finanzierung der FSJ- Stelle ( in Kooperation mit dem Kreissportbund).
  • Zuschuss zum Projekt-Zirkus “Bellissimo”
  • jeder Erstklässler bekommt ein Schul-T- Shirt geschenkt
  • Jährliche Ausrichtung eines gesunden Schulfrühstücks

 

Finanzierung:

·         Mitgliedsbeiträge

·         Geld- und Sachspenden von Sponsoren

·         Erlöse aus Veranstaltungen

 

7.3 Kindergarten - Schule

Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf gegenseitige Informationen, regelmäßigen Austausch über Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule, wechselseitige Hospitationen, gegenseitige Besuche von Kindergartengruppen und Schulgruppen, Verständigung über elementare Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten als Grundlage für die Arbeit in der Grundschule.

 

Kooperationskalender

Gegenseitiges Kennenlernen der jeweiligen Arbeit

·         Besuch der Lehrkräfte im Kindergarten

·         Besuch der Erzieherinnen in der Grundschule

·         Besuch der Kindergartenkinder von Aufführungen des Schulchores, z.B. zur Weihnachtszeit, Projekt-Zirkus Bellissimo

 

Jahresplanung

·         Info-Veranstaltung seitens der Schule, Thema: Schulfähigkeit und Übergang der Kinder zur Schule, Zeit: nach den Sommerferien

·         Einladung hierzu durch den Kindergarten im März

·         Persönliche Einladung der Schule an die Kindergartenkinder zum     Schulbesuch erfolgt im April.

·         Kennenlernen des Schulgeländes (Ende April)

·         Hospitation der Kindergartenkinder im Mai/Juni

·         Sprachstandsfeststellung der 4-5-jährigen Kinder im Mai

·         Hospitation der künftigen Lehrkräfte des 1. Schuljahres im Kindergarten  kurz vor den Sommerferien

·         Kurze Hospitation der Kindergartenkinder in der Schule (20 min. Unterricht mit Pause)

·         Sprachförderung durch die Schule im Kindergarten ab August

 

 

7.4. Grundschule – Weiterführende Schulen

Mit dem Gymnasium Corvinianum besteht ein Datenausgleich, in dem uns die Leistungen unserer ehemaligen SchülerInnen in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch und ab Klasse 6 die 2. Fremdsprache) mitgeteilt werden. 

Ehemalige SchülerInnen unserer Schule, die die Klasse 5 der Gutenberg Realschule besuchen, informieren die SchülerInnen in unserem 4. Jahrgang während des Unterrichts über den Unterricht und das Schulleben an der Realschule aus ihrer Sicht. Das gleiche tun unsere ehemaligen SchülerInnen von der Thomas-Mann-Schule.

Von uns aus werden die Ankündigungen zu den Infoveranstaltungen, Tage der offenen Tür und ähnliches weitergeleitet.

Einmal jährlich finden gemeinsame Fachkonferenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch und auf Schulleitungsebene mit den weiterführenden Schulen statt.

 

7.5. Kirche - Schule

Außer der o.g. Zusammenarbeit mit dem Kindergarten in kirchlicher Trägerschaft finden regelmäßig Themengottesdienste statt, die von dem Lehrerkollegium und dem Pastor gemeinsam geplant und durchgeführt werden.

Eine Kirchenerkundung wird im Rahmen des Religionsunterrichts ebenfalls mit dem Pastor ermöglicht. Angebote, die zum interkulturellen Verständnis beitragen, wie z.B. Elternvorträge oder Ausstellungen über ihre Religion werden genutzt. So besuchen die 4. Jahrgänge die katholische Kirche St. Marien, die evangelische Corvinus Kirche und die Moschee im Kühlhausweg.

Auch im Rahmen der Einschulung beginnt diese mit einem Gottesdienst in der Corvinus Kirche.

 

7.6. Aktivitäten

In der Schule am Sultmer findet ein bewegtes Schulleben statt. Alljährlich gibt es Veranstaltungen unterschiedlicher Art.

Zum Standard gehören Wandertage in jeder Klasse zu diversen Zielen. Aber auch mehrtägige Klassenfahrten werden durchgeführt. Daneben haben Theaterbesuche ihren festen Platz. Unterrichtsgänge/-fahrten im Rahmen des Sachunterrichts sind während des gesamten Schuljahres üblich.

In Zusammenarbeit mit der Corvinus-Kirche wird den Schulanfängern ein harmonischer Beginn ihrer Schulzeit geboten.

Eine kooperative Zusammenarbeit mit den Kindergärten wird u. a. wegen der Sprachförderung gepflegt.

 

Im sportlichen Bereich ist die Schwimmausbildung in den 3. Klassen zu erwähnen. Das Sportfest mit den integrierten Bundesjugendspielen in Leichtathletik ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Schullebens. Zu nennen sind aber auch die „Bewegten Pausen“, in denen alle Schüler mit vielseitigen Spielgeräten die Zeit sinnvoll und mit Spaß nutzen können.

Die Radfahrausbildung findet im Rahmen der Verkehrserziehung sowohl in den 3. als auch 4. Klassen statt. Geht es bei der Vorbereitung und Durchführung des ADAC-Fahrradturniers um den geschickten Umgang mit dem Rad, so steht bei der Ausbildung und Prüfung im öffentlichen Straßenverkehr der verkehrstechnische Aspekt im Vordergrund.

Höhepunkt für jeden Schüler ist sicherlich das alle vier Jahre stattfindende Schulfest. Das bereits 2004 durchgeführte und mit großem Lob bedachte Projekt „Zirkus Bellissimo“ wurde 2008, 2012 und 2015 weitergeführt.

Die Initiativen des Fördervereins der Schule am Sultmer sollen aber keineswegs vergessen werden. So ist der „Markt der schönen Dinge“ (alljährlich im November) eine genau so feste Einrichtung geworden wie der Schülerflohmarkt beim Ostermarkt.

 

7.6.1 Unterrichtsgänge/-fahrten

·         Erlebnistag im Wald (Führung/Gut Herbigshagen/Sachunterricht)

·         Unterrichtsgang in den Sultmer zur Bestimmung von Frühblühern

·         Unterrichtsgang „Sicherer Schulweg“ (Sachunterricht/VE)

·         Unterrichtsgang “Altstadtrallye“ (Sachunterricht)

·         Unterrichtsgang „Museumsrallye“ (Sachunterricht)

·         Unterrichtsgang in den Sultmer zum Sammeln von Schöpfungsschätzen (Religion)

·         „Kilometer-Spaziergang“ (Mathematik)

·         Spielplatz Brunkelskamp

·         Besuch eines Bauernhofs (Sachunterricht)

·         Besuch des Tierheims (Sachunterricht)

·         Besuch des Medienzentrums / Bücherei (Sachunterricht)

·         Bacherkundung (Sachunterricht)

·         Besuch des Wildparks Hardegsen (Sachunterricht)

·         Kirchgang in die Corvinus-Kirche (Religion)

·         Besuch beim Tierarzt (Sachunterricht)

·         „Filzen“ im RUZ (textiles Gestalten)

·         Besuch der Igelstation (Sachunterricht)

·         Unterrichtsgang in den Sultmer zum Erleben des Waldes im Herbst (Sachunterricht)

·         Unterrichtsgang „Northeim früher/Stadtführung“ (Sachunterricht)

·         Unterrichtsgang zur Polizei (Sachunterricht)

·         Unterrichtsgang zur Feuerwehr (Sachunterricht)

 

·         Besuch beim Imker (Sachunterricht)

·         Besuch beim Bäcker (Sachunterricht)

·         „Schule früher“ im RUZ (Sachunterricht)

·         Wanderung zum Wieterturm

 

 

7.6.2     Tagesfahrten

·         Harz: Iberger Tropfsteinhöhle, Betriebsbesichtigung 19-Lachter-Stollen, Wildemann, Stadtführung „Goslar – früher und heute, Okertalsperre

·         Westfälisches Freilichtmuseum in Detmold

·         Zoo Hannover

·         Landeshauptstadt Hannover: Sprengelmuseum, Maschsee, Park der Sinne

·         Harz: Bergwerksmuseum in Clausthal-Zellerfeld, Wanderung zu den Kästeklippen

·         Gut Herbigshagen: „Rucksackschule“

·         Brotmuseum Ebergötzen

 

 

7.6.3     Mehrtägige Fahrten

·         Silberborn: Geführte Moorwanderung, Wildpark Neuhaus, Wanderung zum Aussichtsturm

·         Int. Schulbauernhof in Hardegsen: „Leben auf dem Bauernhof“

·         Rittergut Beienrode

 

 

7.6.4     Schulorganisatorische Veranstaltungen

·         Schulfest (alle 4 Jahre)

·          als Projekt Zirkus Bellissimo: Schüler/innen gestalten selbst aktiv das Programm (alle vier Jahre)

·         Jährliche Einschulungsveranstaltung (Förderkreis stellt ein kaltes Buffet): Kirchgang, Theaterstück einer Klasse, Schultütenübergabe, Klassenzuordnung, Fotoaktion

·         Jährlicher Buß- und Bettag-Gottesdienst in der Corvinus-Kirche

·         Jährliche Weihnachtsfeier: Lieder, Vorträge, kleine Stücke

·         Jährliche Faschingsveranstaltung in der Sporthalle: Tanzen nach Musik, Einlagen

·         Jährliches ADAC-Geschicklichkeitsturnier für Radfahrer (3. Klasse)

·         Jährliche Radfahrausbildung mit Prüfung im öffentlichen

     Straßenverkehr (4. Klasse)

·         Jährliche Leichtathletik-Bundesjugendspiele (4-Kampf) im Stadion mit Obst-/Getränkestand (Förderkreis) und anschließendem Fußballspiel der Schüler gegen die Lehrer

·         Jährliche Schuljahresabschlussfeier: Theaterstück einer Klasse, Sketche, Tänze, Lieder, Übergabe von Urkunden/Medaillen für besondere Leistungen, Verabschiedung der 4. Klassen

·         Eislaufvormittag in Nörten-Hardenberg

·         Kulturveranstaltungen:

 „Hänsel und Gretel“ (Kinderoper Papageno),

  Chagall-Ausstellung,

„Peter Pan“ (Domfestspiele Bad Gandersheim),

„Putzlumpen-Lilly“ (Theater an der Linde),

„Papageno im Wunderland“ (Kinderoper Papageno),

„Dschungelbuch“ (Domfestspiele Bad Gandersheim),

„Die kleine Hexe (DT Göttingen),

„Hau ab, du Angst!“ (Musiktheater Springinsfeld Hildesheim),

„Wie kommt Mozart in die Kugel?“ (Kinderoper Papageno),              „Hänsel und Gretel“ (Opernhaus Hannover)

„Michel aus Lönneberga“ (Domfestspiele Bad Gandersheim)

„Sterntaler“ (Theater der Nacht)

„Däumelinchen“ (Theater der Nacht)

·         Eltern-Informationsveranstaltung: Schullaufbahn, Schulfähigkeit

·         Kinderzirkus Fidibus

 

 

7.6.5             Klasseninterne Veranstaltungen

·         Elternabende

·         Bastelnachmittage

·         Spiele- und PC-Nachmittage

·         Faschingsfeiern

·         Aktion „Gesundes Frühstück“

·         Aktion „Lesenacht in der Schule“

·         Aktion „Nachtwanderung im Sultmer“

·         Aktion „Kochen mit den Landfrauen“

·         Aktion „Eltern lesen vor“

·         Aktion „Kekse backen“

·         Schuljahresabschlussfeste

            

8. Evaluation

Dies ist bereits die Fortschreibung unseres Schulprogramms aus den Schuljahren 2003/2004 und 2006/2007. Das Schulprogramm und die Konzepte im einzelnen sollen gegen Ende jedes Schuljahres in einer Dienstbesprechung überprüft und nach Bedarf in den bereits bestehenden Arbeitsgruppen verändert, verbessert oder neu erarbeitet werden. Wir erhoffen uns dadurch ein Schulprogramm, das sich den ändernden gesellschaftlichen und pädagogischen Verhältnissen bestmöglich anpasst.

Darüber hinaus legt der Schulvorstand fest, welche Bereiche und welche Kriterien für die jährliche Überprüfung der Arbeit an der Schule (Selbstevaluation) in Frage kommen.

9.  Verwaltung

Haushaltskonzept

Der Schulvorstand entscheidet zu den entsprechenden Terminen über die Anträge zur Bauunterhaltung und auf Sondermittel. Dabei wird eine Prioritätenliste aufgestellt, die jährlich fortgeschrieben wird.

 

Auf der ersten Sitzung des Schulvorstandes im Kalenderjahr wird über die Verwendung des budgetierten Vermögenshaushalts entschieden. Die Gesamtkonferenz ist gehalten in einer vorherigen Sitzung Vorschläge dazu zu erarbeiten.

 

Für den Verwaltungshaushalt wird zu Beginn des Kalenderjahres vom Schulvorstand ein Haushaltsplan über die Geschäftsausgaben aufgestellt, der alle laufenden Kosten berücksichtigt. Der Bereich Lehr- und Lernmittel wird ausgegliedert und die Verwendung dieser Mittel der Gesamtkonferenz überlassen.
10.  Anhang

 

 

Protokoll des Schülerrats

Datum:                                  Zeit:

Abwesend:    

§  Gesprächsführerin:

 

§  Protokollführerin:

Tagesordnungspunkte :

 

weitergeben

ja

nein

1.

 

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

Vereinbarungen: Wer macht was mit wem bis wann?

 

Ämter für die nächste Sitzung:

§  Gesprächsführer:

§  Protokollführerin:

 

 

Welche Themen konnten nicht besprochen werden? (beim nächsten Schülerrat zuerst!):


 



[1]http://www.mk.niedersachsen.de/download/4529/Runderlass_Foerderung_von_Schuelerinnen_und_Schuelern_nichtdeutscher_Herkunftssprache_vom_01.07.2014.pdf